Genesenenimpfnachweis aus der Apotheke: So geht`s
Seit Freitag können Apotheken digitale Genesenenimpfnachweise ausstellen. Möglich ist dies im Apothekenportal durch Umlegen des Schiebereglers.
Bislang konnten Apotheken noch keinen Genesenenimpfnachweise über das DAV-Portal ausstellen. Während der DAV darauf verwies, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) noch die technischen Voraussetzungen schaffe müsse, spielte das Bundesgesundheitsministerium den Ball an die Apotheken zurück – es seien apothekerseitig noch Anpassungen am Webportal notwendig.
Jetzt ist die technische Lösung da und Apotheken können Genesenenimpfnachweise ausstellen. „Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt“, heißt es von der ABDA. Und so geht`s:
- Personalausweis, PCR-Testergebnis, Impfpass mit einmaliger Corona-Schutzimpfung des/der Genesenen auf Vollständigkeit und Authentizität prüfen
- in der Maske des DAV-Portals den Schiebesregler „Genesenen-Impfung“ aktivieren
- einmalige Impfung eintragen (Achtung! Im Portal wird die Nummer der Impfdosis automatisch als 1/1 eingestellt.)
- Name und Vorname sowie Geburtsdatum des genesenen Impflings plus Impfstoff und Impfdatum eintragen und QR-Code generieren.
Für die Ausstellung des Genesenenimpfnachweises erhalten Apotheken eine Vergütung in Höhe von 6 Euro. Ein Honorar in gleicher Höhe kann auch für nachträgliche Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten für Erst- und Zweitimpfungen abgerechnet werden. Wird eine Impfdoku in den gelben Impfpass aus Papier übertragen, erhält die Apotheke keine Vergütung.
Genesenenzertifikat vs. Genesenenimpfzertifikat
Für Genesene können sowohl Genesenenzertifikate als auch Gesenenimpfzertifikate ausgestellt werden. Genesenenzertifikate werden auf Basis eines positiven PCR-Tests ausgestellt und sind bis zu sechs Monate nach dem Test gültig. Anspruch auf Genesenenzertifikate besteht bei Vorliegen eines Nachweises einer vorherigen Corona-Infektion in schriftlicher oder digitaler Form, wenn der Test per Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Genesenenimpfzertifikate bescheinigen hingegen zusätzlich eine Impfung.
Covid-19-Test- und Genesenenzertifikate können nicht über das Apothekenportal generiert werden, sondern aktuell nur nach Anbindung an das Schnelltestportal der Corona-Warn-App und bei Nutzung der Corona-Warn-App durch die getestete Person.
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