Apotheken können ab morgen Genesenenzertifikate ausstellen
Bahn frei für die Genesenenzertifikate: Ab morgen können Apotheken mit dem Ausstellen starten. Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, informiert die ABDA.
Sechs Euro erhalten Apotheken seit gestern für das nachträgliche Ausstellen digitaler Impfnachweise. Den gleichen Betrag gibt es für Genesenenzertifikate – zumindest in der Theorie. Denn bisher konnten letztere nur in Arztpraxen ausgestellt werden. Damit ist nun Schluss. Ab morgen können auch Apotheken Genesenenzertifikate generieren und aushändigen. „Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt“, heißt es von der ABDA.
Zuvor gab es ein regelrechtes Hin und Her um die Nachweise für Genesene. Vom Bundesgesundheitsministerium hieß es zuletzt, diese könnten von Apotheken ausgestellt werden, sobald „apothekenseitig Anpassungen am Webportal“ vorgenommen wurden. Demgegenüber verwiesen die ABDA und der DAV auf das RKI und bezweifelten sogar, ob das DAV-Portal die jeweilige Funktion überhaupt ermöglichen würde.
„Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind“, heißt es vom DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Genesene neben ihrem Personalausweis und dem Nachweis über die Corona-Impfung auch das positive Testergebnis ihres PCR-Tests vorlegen. Die Prüfung der Daten obliegt der Apotheke. Das Honorar ist in § 12 Coronavirus-Testverordnung (TestV) geregelt: „Die Vergütung der nach 22 Absatz 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zur Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten berechtigten Personen beträgt je Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats 6 Euro.“
Übrigens: Genesenenzertifikat ist nicht gleich Genesenenimpfzertifikat. Ersteres dient lediglich dem Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion und wird auf Basis eines positiven PCR-Tests mit einer Gültigkeit von maximal sechs Monaten nach dem Test ausgestellt. Genesenenimpfzertifikate bescheinigen hingegen zusätzlich zur durchgemachten Infektion eine Impfung. Genesene werden nur einmal geimpft – erhalten also nur eine Impfdosis.
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