Ab heute: Apotheken können Impfzertifikate für Booster-Impfungen ausstellen
Es ist so weit: Zwei Wochen nach dem offiziellen Start der Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus können Apotheken nun auch die entsprechenden Impfzertifikate für die Booster-Impfungen ausstellen. Dies ist im DAV-Verbändeportal ab heute möglich, wie die ABDA mitteilt.
Bislang konnten im Verbändeportal noch keine QR-Codes für Auffrischimpfungen in den Apotheken generiert werden. „In der kommenden Woche wird es im Verbändeportal möglich sein, neben Impfzertifikaten, Impfzertifikaten für Genesene und Genesenenzertifikate, auch digitale Impfnachweise für die Booster-Impfung zu erstellen“, teilte die ABDA Ende letzter Woche mit. Heute fiel nun der Startschuss. „Ab heute können Apotheken über www.mein-apothekenportal.de auch digitale Zertifikate für Booster-Impfungen gegen Covid-19 ausstellen“, heißt es von der Standesvertretung.
Doch damit nicht genug: Das Verbändeportal befinde sich in der nächsten Ausbaustufe und soll in den kommenden Wochen noch deutlich mehr zu bieten haben. Neben einer verbesserten Suchfunktion sollen Nutzer:innen die Möglichkeit haben, digital mit ihrer Wunschapotheke in Kontakt zu treten, um beispielsweise Fragen zur Rezepteinlösung zu klären. „Die Kommunikationsmöglichkeiten sollen sukzessive ausgebaut werden und dann neben Text-Chat auch Daten- und Videoübertragung beinhalten“, erklärt die ABDA. Für Ende des Monats sei außerdem parallel zur Portal-Webseite die Schaltung einer Web-App geplant, die die Nutzung vereinfachen soll.
Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und Gesundheitsminister Jens Spahn von Anfang August sind Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff für bestimmte Personengruppen vorgesehen, nämlich bei denjenigen, bei denen es zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen Corona-Impfung kommen kann. Erst kürzlich wurde der Personenkreis dafür erweitert. Neben Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, immungeschwächten Personen, Höchstbetagten (ab 80 Jahren), Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Häuslichkeit sowie denjenigen, die den ersten vollständigen Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff beziehungsweise nach einer Genesung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, gehören nun auch Pflegekräfte und medizinisches Personal zu den Anspruchsberechtigten.
Auch Personen Ü60 werden im neuen Beschluss der Gesundheitsminister:innen berücksichtigt. Sie sollen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ eine Auffrischimpfung erhalten können.
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