Impfmeldungen: DIM wird abgeschaltet
Dass das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des RKI in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) integriert werden soll, wollte das Robert-Koch-Institut (RKI) im Januar nicht kommentieren. Jetzt steht es fest: Am 31. März wird DIM abgeschaltet. Ab dem 1. April können keine Corona- und Grippeschutzimpfungen in den Apotheken mehr an das RKI übermittelt werden.
DIM ist eine Web-Anwendung, über die pseudonymisierte Daten von Schutzimpfungen übermittelt werden. Weitergeleitet werden das Datum der Impfung, der Impfstoffname, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie, ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie Alter, Geschlecht und Wohnort-Postleitzahl. Die Daten werden an die Bundesdruckerei übermittelt, im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI abgerufen.
Weil derzeit nur wenige Impfmeldungen über die Anwendung gemeldet werden, stehen Kosten für Betrieb und Wartung und Nutzen nicht im Verhältnis. Die Konsequenz: DIM wird abgeschaltet, und zwar am 31. März um 23.59 Uhr. Alle Zertifikate werden im Anschluss deaktiviert und die User-Daten werden gelöscht, teilt das RKI mit. Alle bis zum Stichtag durchgeführten Impfungen sollten vor der Abschaltung des Meldeportals übermittelt werden.
Das RKI rechne erst in der zweiten Jahreshälfte mit einem Anstieg an Impfmeldungen. Die Lösung: DEMIS. Künftig sollen die Impfmeldungen über DEMIS erfolgen. Dazu sollen alle Impfstellen, die bereits Daten via DIM an das RKI übermittelt haben, sukzessive an DEMIS angebunden werden. Demnach sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte Impfdaten über DEMIS an das RKI gemeldet werden können.
Corona- und Grippeimpfungen, die ab dem 1. April durchgeführt werden, können demnach erst zu einem späteren Zeitpunkt via DEMIS übermittelt werden. Daher sollen die durchgeführten Schutzimpfungen archiviert und entsprechend nachgemeldet werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wunscharzneimittel: Pauschale für entgangene Rabatte wird abgezogen
Ist ein Austausch auf ein Rabattarzneimittel nicht vermittelbar und wünschen Kund:innen nur „das, was draufsteht“, bleibt meist nur die Abgabe …
Medizinal-Cannabis: Im Notfall ohne Rezept?
Medizinal-Cannabis unterliegt nicht mehr der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Die Verordnung ist somit auf einem Muster-16 möglich. Im Notfall ist für Medizinal-Cannabis …
Dringlichkeitsliste: Tabletten statt Trockensaft
Sind Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste nicht lieferbar, haben Apotheken mehr Beinfreiheit. Es besteht die Möglichkeit, auf eine andere Darreichungsform auszuweichen, und …