Bislang konnten Apotheken Cannabis nur aus Importen beziehen. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 7. Juli den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken gestartet. Ein Gramm BfArM-Cannabis kostet 4,30 Euro.
Seit März 2017 wird Cannabis von den Kassen erstattet, eine Sondergenehmigung des BfArM ist für medizinisches Cannabis nicht mehr nötig. Allerdings muss eine Genehmigung von der Kasse eingeholt werden. Versorgt wurden die Patient:innen bislang mit Importen. Doch jetzt startet das BfArM mit dem Verkauf von Cannabis aus deutschem Anbau.
Apotheken können über cannbisagentur.de medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität vom BfArM kaufen. Das BfArM-Cannabis wird im Auftrag der 2017 eingerichteten Cannabisagentur von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und vom BfArM über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Die Zuschläge wurden im April und Mai 2019 im Vergabeverfahren für Anbau, Ernte und Verarbeitung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vergeben. Somit konnte vor zwei Jahren in Deutschland mit dem Anbau von Medizinalcannabis in pharmazeutischer Qualität unter den betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben begonnen werden. Doch im vergangenen Jahr gefährdete die Corona-Pandemie die Ernte.
Ein Gramm BfArM-Cannabis kostet 4,30 Euro – Überschüsse erziele das BfArM damit nicht. „Bei diesem Preis werden lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.“ Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben mit Wirkung zum 1. Juni zwei neue Sonder-PZN für Cannabisblüten aus deutschem Anbau – BfArM-Cannabis – vereinbart:
- 06461446: Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in Zubereitungen
- 06461423: Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in unverändertem Zustand
„Die Abgabe von Cannabisblüten aller Sorten vom BfArM ist nicht vor Juli 2021 abzurechnen.“ Die Vertragspartner vereinbaren für Cannabisblüten aller Sorten vom BfArM laut Ergänzungsvereinbarung rückwirkend zum 1. Juni 2021 neue Preise und Abrechnungsregelungen.
Im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens liegt die deutsche Anbaumenge bei 10.400 kg medizinischem Cannabis – verteilt auf vier Jahre sind das 2.600 kg pro Jahr. Apotheken können weiterhin medizinisches Cannabis aus Importen beziehen. Der Import wird vom BfArM nicht gesteuert.
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