Teilzeit: So viel weniger Geld bleibt später
Dass sich immer mehr Angestellte für eine Teilzeitbeschäftigung – ob nur zeitweise oder für länger – entscheiden, ist bekannt. So erreichte die Teilzeitquote zuletzt sogar einen neuen Spitzenwert. Das Problem: Nicht nur während der Teilzeit gibt es für Arbeitnehmende weniger Geld, sondern auch im Alter. Stichwort Rente. Doch wie viel weniger bleibt später bei Teilzeit?
Generell gilt: Wer seine wöchentliche Arbeitszeit verringert, muss auch ein geringeres Gehalt in Kauf nehmen. Während sich das neue Bruttogehalt relativ einfach ermitteln lässt – monatliches Tarifgehalt geteilt durch 39 beziehungsweise 40 geteilt, multipliziert mit der tatsächlich vereinbarten Stundenzahl/Woche –, wird es beim Nettoeinkommen komplizierter, denn hier entscheiden individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Familienstatus und Co. Zur Orientierung stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite einen Teilzeit-Rechner zur Verfügung, um das mögliche Nettoeinkommen zu berechnen.
Und das gilt auch für die spätere Rente. Doch klar ist: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen sich am jeweiligen Bruttogehalt. Fällt dieses durch eine Verringerung der Arbeitszeit niedriger aus, werden auch weniger Abgaben fällig. Wer weniger einzahlt, sammelt folglich auch nicht so viele Rentenpunkte wie in Vollzeit. Daher schmälert sich der Anspruch auf die späteren Rentenzahlungen.
Übrigens: Einen Rentenpunkt gibt es, wenn Beschäftigte das jährliche Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdienen – etwa 51.944 Euro/Jahr für 2026. Ein Punkt ist derzeit 40,79 Euro pro Monat wert.
Teilzeit schmälert Rente
Wie viel weniger durch die Teilzeit bleibt, haben Expert:innen in verschiedenen Beispielrechnungen ermittelt. Als Faustregel gilt dabei, dass sich je nach dem Anteil an der Wochenarbeitszeit auch die Rente bemisst. Wer seine Wochenstunden also um 25 Prozent verringert, hat oftmals auch rund 25 Prozent weniger Rente. Hinzukommt, dass die jeweilige Dauer der Teilzeitbeschäftigung eine Rolle spielt. Selbst wenn die Arbeitszeit nur geringfügig, dafür aber dauerhaft reduziert wird, kann dies die Rentenhöhe mitunter um mehr als 100 Euro senken.
„Für die Rentenhöhe ist Teilzeitarbeit jedoch schlecht. Je weniger man einzahlt, desto niedriger fällt sie aus. Ein Durchschnittsverdiener benötigt heute fast 25 Erwerbsjahre, um eine gesetzliche Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu erreichen. Das bedeutet: Dauerhafte Teilzeitarbeit kann zu unzureichenden Alterssicherungsansprüchen führen“, fasst die Hans Böckler Stiftung zusammen.
Wie genau sich die Verringerung der Arbeitszeit auf die spätere Rente auswirkt, können Angestellte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.
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