Organspende: Wie entscheiden wir künftig?
Bisher dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn vorher eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. Doch im Ringen um mehr lebensrettende Spenden soll sich das nun ändern: Ein neuer Entwurf fordert die Umstellung auf die Widerspruchsregelung, wonach jeder Erwachsene automatisch als Organspender gilt – außer man widerspricht dem aktiv. Eine Abgeordnetengruppe hat dazu eine Initiative im Bundestag gestartet, der allerdings auch ein Gegenvorschlag gegenübersteht. Eine Entscheidung steht vorerst nicht an, da im Parlament noch nicht abgestimmt wird.
Es ist bereits der dritte Anlauf der Befürworter:innen: Nach einem Scheitern 2020 und dem Abbruch wegen der Neuwahl 2025 unternehmen Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen einen neuen Versuch. Sie argumentieren, dass bisherige Anpassungen kaum Wirkung zeigten und die Spende zum Normalfall werden muss. Eine Organentnahme bei einwilligungsfähigen Erwachsenen soll demnach möglich sein, solange kein Veto vorliegt, begleitet von mehr Aufklärungsarbeit. Parallel gibt es eine identische Initiative aus dem Bundesrat.
Dem steht ein anderer parteiübergreifender Gegenentwurf gegenüber, der auf gezielte Befragung statt auf Automatismus setzt. Die Initiative lehnt die Widerspruchslösung ab, da Schweigen keinesfalls als Einverständnis gedeutet werden dürfe. Zur Selbstbestimmung gehöre auch das Recht, sich ohne Folgen nicht festzulegen. Stattdessen sollen alle Bürger:innen kurz nach ihrem 18. Geburtstag gebeten werden, ihre Haltung festzuhalten – mit den Optionen Ja, Nein oder Unentschieden.
Aktuell stehen 254 Abgeordnete hinter der Widerspruchsregelung, während den Gegenantrag vorerst 58 der insgesamt 630 Mitglieder des Bundestags tragen. Da der Fraktionszwang bei ethischen Themen aufgehoben ist, bleibt der finale Ausgang offen; nach der ersten Aussprache beraten nun die Ausschüsse. Der Handlungsdruck ist hoch: Zwar gab es im vergangenen Jahr mit 985 Verstorbenen so viele Organspender wie seit 2012 nicht mehr, gleichzeitig warteten Ende 2025 jedoch etwa 8.200 Erkrankte auf eine Transplantation. Viele Menschen stehen der Spende zwar positiv gegenüber, dokumentieren ihren Entschluss aber schlicht nicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Apothekenreform in Kraft: Das gilt jetzt bei Austausch, Skonto und Öffnungszeiten
Auch der letzte Teil der Apothekenreform ist durch. Es geht um das Honorar, um Skonto und um einige praktische Fragen. …
Hypoglykämie auf dem Arbeitsweg: Wegeunfall oder Privatsache?
Beschäftigte sind nicht nur bei der Arbeit selbst unfallversichert, sondern auch auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause. …
Konflikte am Arbeitsplatz: Streitereien sind nicht immer Mobbing
Etwa jede/r fünfte Beschäftigte hat schon einmal Mobbing am Arbeitsplatz erlebt. Chef:innen sind verpflichtet, dies zu unterbinden. Das gilt jedoch …










