PTA, und dann? Nach einigen Jahren in der Apotheke scheint das Ende der Karriereleiter für PTA schnell erreicht. Doch der Schein trügt, denn mit einem Fernstudium beispielsweise zum/zur Pharmazieökonom:in kannst du deinem Beruf ein Upgrade verschaffen.
Du bist wissbegierig und suchst eine neue Herausforderung? Dann könnte das Fernstudium zum/zur Pharmazieökonom:in der Hochschule Schmalkalden eine Weiterbildungsmöglichkeit für dich sein, und zwar auch, wenn du kein Abi hast.
Wie der Name schon vermuten lässt, kombiniert der Weiterbildungsstudiengang Pharmazie und Ökonomie. Über einen Zeitraum von zwei Semestern erlangst du Wissen in den Bereichen allgemeine BWL, Gesundheitsökonomie, Marketing, Beschaffung/Warenwirtschaft sowie Recht, und zwar zugeschnitten auf die Apotheke und den Pharmamarkt. Hast du das Fernstudium erfolgreich absolviert, bieten sich dir nicht nur neue Möglichkeiten in der Apotheke, sondern auch in der Industrie, der Krankenhausapotheke oder bei den Krankenkassen und Verbänden.
Pharmazieökonom:in: Was sind die Voraussetzungen?
Das Fernstudium zum/zur Gesundheitsökonom:in kann berufsbegleitend absolviert werden, allerdings stehen sieben Präsenzphasen an der Hochschule Schmalkalden auf dem Stundenplan. Ein Abitur benötigen PTA nicht. Es genügen ein Realschulabschluss und vier Jahre Berufserfahrung als PTA.
Die Kosten
Pro Semester werden 1.950 Euro fällig – zuzüglich einem Semesterbeitrag. Die Gebühr muss vor Semesterbeginn gezahlt werden. Für berufsbegleitende Studiengänge gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten wie beispielsweise staatliche Förderungen in Form von Bildungsgutscheinen oder Stipendien sowie Studienkredite.
Die nächste Online-Informationsveranstaltung der Hochschule Schmalkalden findet am 18. November 2021 von 19 bis 20 Uhr statt.
Es muss aber nicht immer ein Studium sein, um die Kompetenzen zu erweitern. Es gibt auch der Möglichkeit der Fach-PTA. Zusatzqualifikationen sind unter anderem in den Bereichen Dermopharmazie, Naturheilverfahren und Homöopathie, Ernährungsberatung, Allgemeinpharmazie und geriatrische Pharmazie möglich. Ähnlich wie beim Bildungsurlaub kann dich dein/e Arbeitgeber:in für eine fachliche Fortbildung freistellen. In § 12 Bundesrahmentarifvertrag (BRT) ist Folgendes geregelt: „Das pharmazeutische Personal erhält für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Fortbildungsurlaub unter Fortzahlung des Gehaltes.“
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