Wissen auffrischen, neue Arbeitstechniken lernen, den beruflichen Horizont erweitern: Fort- und Weiterbildungen sind bei vielen Arbeitnehmer:innen gefragt – und sollen durch Bildungsurlaub gefördert werden. Auch PTA haben Anspruch darauf.
Bildungsurlaub ist für Arbeitnehmer:innen schon seit rund 50 Jahren gesetzlich verankert. Nur die Bundesländer Bayern und Sachsen sehen dies in ihren Landesgesetzen nicht vor. Das Konzept basiert darauf, dass Arbeitnehmer:innen für eine bestimmte Zeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden, um sich weiterzubilden. „Dahinter steht die Überzeugung, dass lebenslanges Lernen unverzichtbar ist, damit sich Menschen kontinuierlich auch auf wandelnde Anforderungen in der Arbeitswelt einstellen können“, erklärt Simone Kaucher vom Deutschen Volkshochschul-Verband.
Und das Beste daran: In der Regel bekommst du während des Bildungsurlaubs weiterhin dein volles Gehalt. Also eigentlich genau wie beim regulären Urlaub? Nein, denn die Grundvoraussetzung ist, dass du während der freien Zeit eine in deinem Bundesland anerkannte Fortbildungsmaßnahme in Anspruch nimmst. Denn auch Apotheker:innen und PTA haben Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub für PTA: Diese Regelungen gelten
Apothekenmitarbeiter:innen wie PTA können ebenfalls Bildungsurlaub nutzen – wenn sie einem Tarifvertrag angehören. Für sie gelten jedoch mitunter spezielle Rahmenbedingungen.
Der Bundesrahmentarifvertrag sieht in § 12 folgende Regelungen vor:
- Apotheker:innen, PTA und Pharmazieingenieure erhalten sechs Werktage Bildungsurlaub für zwei Kalenderjahre,
- für PKA sind es für zwei Kalenderjahre drei Werktage,
- bei Teilzeitangestellten errechnet sich der Anspruch anteilig im Verhältnis zur Vollzeit mit 40 Wochenstunden.
Der Tarifvertrag Nordrhein differenziert noch weiter:
- Nur Approbierte erhalten hier sechs Werktage für zwei Kalenderjahre,
- PTA und Pharmazieingenieure bekommen fünf Tage,
- PKA, Apothekenhelfer:innen und Co. drei Werktage.
Um deinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, solltest du dich vorab über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen bei Anbietern für Bildungsurlaub informieren. Diese stellen dir dann Materialien zur Verfügung, mit denen du deinen Antrag bei deinem/deiner Chef:in einreichen kannst.
Achtung: Dein Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten in der Apotheke. Hinzu kommt, dass du den Bildungsurlaub frühzeitig, das heißt mindestens einen Monat vor Inanspruchnahme, schriftlich beantragst. Außerdem musst du nachweisen, dass du an einer fachlichen Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hast.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Der/die Arbeitgeber:in darf deinen Antrag nur ablehnen, wenn dafür zwingende betriebliche Gründe vorliegen, beispielsweise weil in diesem Zeitraum schon zu viele Kolleg:innen abwesend sind. Fällt deine ausgewählte Veranstaltung auf die arbeitsfreie Zeit, kannst du dich zudem anschließend innerhalb des nächsten Vierteljahres für die entsprechende Zeit als Ausgleich freistellen lassen.
Doch auch wenn sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund viele Angestellte Fort- und Weiterbildungen wünschen, nutzen nur wenige ihren Bildungsurlaub. Denn oftmals ist diese Möglichkeit nicht bekannt oder sie fürchten die Reaktion des/der Vorgesetzten. Hinzu kommt, dass du die anfallenden Kosten meist selbst tragen musst. Allerdings kannst du diese wiederum in deiner Steuererklärung geltend machen.
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