Achtung, Ghost Promotion: Mehr Verantwortung, mehr Arbeit, aber gleiches Gehalt
Ob Rezepturverantwortung, die Obhut über den Personalplan oder das Arbeiten ohne Aufsicht – Chef:innen können PTA auf verschiedenen Wegen mehr Verantwortung übertragen. Doch die Freude bei Angestellten kann schnell getrübt werden, wenn zwar neue Aufgaben übernommen werden, sich aber am Gehalt nichts ändert. Die Rede ist von Ghost Promotions.
PTA ist für viele Kolleg:innen der schönste Beruf überhaupt und hält jeden Tag Überraschungen bereit. Zu den Schattenseiten gehören neben einem niedrigen Gehalt, das bis zu 1.200 Euro/Monat unter Durschnitt liegt, auch die geringen Aufstiegsmöglichkeiten. Denn ein Großteil der PTA laut einer Umfrage des BVpta gerne mehr Kompetenzen.
Umso größer ist die Freude, wenn der/die Chef:in genau dies ermöglicht und neue Aufgaben sowie mehr Verantwortung winken. Doch dabei ist mitunter Vorsicht geboten. Nämlich dann, wenn das Gehalt – anders als gefordert – nicht mitwächst. Stichwort Scheinbeförderung oder auch Ghost Promotion. Doch genau dieses Prinzip breitet sich aktuell immer weiter aus, warnen Expert:innen.
Ghost Promotion: Das sind die Warnzeichen
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich dabei anstelle eines echten beruflichen Aufstiegs nur um eine scheinbare Beförderung. Das bedeutet, Angestellte übernehmen zwar mehr Aufgaben und womöglich auch Verantwortung, werden dafür aber nicht besser bezahlt.
Demnach gibt es Expert:innen zufolge verschiedene Warnzeichen für eine Ghost Promotion, darunter
- neue Aufgaben und Zuständigkeiten werden nur mündlich vereinbart und nicht an das Team kommuniziert,
- der bestehende Arbeitsvertrag wird nicht angepasst und/oder
- eine Gehaltsanpassung wird für die Zukunft in Aussicht gestellt, aber ohne konkreten Zeitpunkt und schriftliche Vereinbarung.
Neuerungen immer schriftlich festlegen
Neue Aufgaben sollten daher so konkret wie möglich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden und zugleich eine entsprechende Gehaltserhöhung von X Prozent zum bisherigen Verdienst schriftlich vereinbart werden. Ist letzteres laut dem/der Chef:in nicht sofort möglich, sollte ein konkreter Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem erneut darüber gesprochen wird und zugleich mögliche Ziele/Bedingungen definiert werden, die bis dahin erfüllt sein sollten, um das Plus zu rechtfertigen.
Dabei gilt es für Angestellte, in der Zwischenzeit möglichst genau zu dokumentieren, welche zusätzlichen Aufgaben übernommen wurden und welche Vorteile dies gebracht hat, beispielsweise in Form von mehr Umsatz für die Apotheke, effizienteren Arbeitsabläufen oder einer verbesserten Zusammenarbeit im Team.
Übrigens: Alternativ können andere Extras wie zusätzliche Urlaubstage, individuelle Boni oder flexiblere Arbeitszeiten vereinbart werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Entgelttransparenz: Auskunftspflicht nur für ein Jahr
Rund 16 Prozent weniger als Männer verdienen Frauen hierzulande. Denn trotz Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts ist das Prinzip „gleicher Lohn …
Krebs: Diagnose bei Chef:innen offenlegen?
Während einige Angestellte nur zu gern Einblick in ihr Privatleben liefern, möchten andere dies möglichst für sich behalten. Das gilt …
BMG plant Genehmigungsfreiheit für Hilfsmittel bis 200 Euro
„Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, so Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). In der vergangenen Woche …











