Ab Montag: Doppeltes Zubehör für Spikevax
Ab Montag, 22. November, liefert der Großhandel für Spikevax die doppelte Menge an Impfzubehör. Somit erhalten die Apotheken das für 20 Booster-Impfungen benötigte Zubehör.
Weil für eine Boosterimpfung mit Spikevax (Moderna) nur die halbe Dosis der Grundimmunisierung nötig ist, enthält ein Vial nicht zehn, sondern 20 Booster-Dosen. Folglich wird die doppelte Menge an Impfzubehör benötigt. Wie der DAV informiert, passt der Großhandel ab Montag die Lieferung von Spritzen und Co. an. In den Apotheken kommt dann die Menge an Impfzubehör an, die zur Entnahme von 20 Impfdosen Spikevax nötig ist – zuzüglich Sicherheitspuffer von 10 Prozent, also je 20+2 Spritzen und Kanülen oder 20+2 All-in-One-Spritzen.
Der Großhandel erhält für das selbst beschaffte Impfzubehör eine Vergütung von 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial Comirnaty (BioNTech) und Covid-19 Vaccine Janssen. Für eine Durchstechflasche Spikevax (Moderna) sind es 2,80 Euro.
Das neue Honorar ist in der angepassten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) verankert und muss für die Beilage des Impfbestecks von den Apotheken stichtagsgenau berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist das Lieferdatum des Großhandels. Alle bis zum 15. November eingegangenen Impfstofflieferungen werden mit den bisherigen Beträgen von 1,65 Euro berechnet. Seit dem 16. November sind es 1,40 Euro beziehungsweise 2,80 Euro.
Moderna ist nach Comirnaty (BioNTech) der zweite zugelassene mRNA-Impfstoff in der EU und auch der zweite Impfstoff, der als Booster zugelassen ist. Somit kann der Corona-Impfstoff ab einem Alter von 18 Jahren mit einem zeitlichen Abstand von mindestens sechs Monaten nach der zweiten Dosis verabreicht werden. Gestern hat die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung zu Auffrischimpfungen aktualisiert. Die Boosterdosis von Spikevax beträgt 0,25 ml und somit die Hälfte der Grundimmunisierung. Die Dosis für die Grundimmunisierung von 0,5 ml bleibt unverändert.
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