pDL nur vom Personal der Apotheke nicht durch Vertretung
Seit 2022 können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zulasten der Kassen anbieten. Doch nicht alle Apotheken erbringen die Leistungen. Die Gründe sind verschieden. Einer ist fehlendes Personal. Diese Lücke durch Vertretungsapotheker:innen zu schließen und pDL von ihnen erbringen zu lassen, ist jedoch keine Lösung.
Apotheken sind Leistungserbringer für pDL nach Sozialgesetzbuch (SGB) V. „Versicherte haben Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern.“ Zudem ist geregelt, welche pDL in Anspruch genommen werden können und wer diese erbringen darf.
Nach Anlage 11 zum Rahmenvertrag ist dies „pharmazeutisches Personal der Apotheke entsprechend den Anforderungen der jeweiligen pharmazeutischen Dienstleistung an die Qualifikation.“
Gemäß FAQ der Abda steht Personal zum Betriebserlaubnisinhaber in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Absatz 1 SGB IV. Somit handelt es sich entsprechend um nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind laut Abda eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Dabei ist die konkrete vertragliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis unerheblich.
„Vertretungsapotheker erfüllen diese Kriterien nicht, sofern sie nicht nach Weisung des Betriebserlaubnisinhabers tätig werden oder nicht in die Arbeitsorganisation der Apotheke eingegliedert sind“, heißt es in den FAQ. „Eine weisungsfreie Tätigkeit eines Betriebsfremden steht im Widersprich zu den apothekenrechtlichen Vorgaben nach § 7 ApoG und ist insofern unzulässig.“
Halten sich Apothekeninhaber:innen nicht an arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten, drohen haftungs- und strafrechtliche Folgen. Aber auch Vertretungsapotheker:innen tragen ein Risiko.
8.957 Apotheken haben im zweiten Halbjahr 2024 pDL durchgeführt und abgerechnet. Damit ist die Zahl noch einmal leicht gestiegen. 15,6 Millionen Euro wurden im zweiten Halbjahr laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) an die Apotheken ausgeschüttet, im gleichen Zeitraum flossen allerdings 79,6 Millionen Euro in den Topf. Nach Auszahlung blieben damit 444,8 Millionen Euro im Topf.
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