Ab 2027: Erleichterungen beim Kindergeld
Bereits seit rund 70 Jahren gibt es hierzulande das Kindergeld. Seit der Einführung gab es dabei zahlreiche Änderungen und Erhöhungen, zuletzt zu Jahresbeginn. Ab dem kommenden Jahr stehen weitere Erleichterungen beim Kindergeld an. Auf einen vorherigen Antrag kann demnach wohl bald verzichtet werden.
Seit dem Jahreswechsel erhalten PTA mit Kind 259 Euro/Monat Kindergeld, und zwar für jedes Kind. Die Summe wird in der Regel an Eltern von Kindern unter 18 Jahren gezahlt. Der Nachwuchs muss dabei im selben Haushalt leben, regelmäßig versorgt werden und der Wohnsitz der Familie muss in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz sein. Die Zahlung erfolgt einkommensunabhängig, sodass die Höhe nicht variiert, sondern für alle Anspruchsberechtigten gleich ist.
Ab dem kommenden Jahr soll es beim Kindergeld Erleichterungen geben. Genau soll der Betrag an Mütter und Väter ohne vorherige Antragstellung gezahlt werden, wie die Bundesregierung informiert.
Erleichterungen beim Kindergeld: Kein Antrag mehr nötig
Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach bürokratische Hürden für Familien abgebaut werden sollen. Vorgesehen sind dabei auch Erleichterungen beim Kindergeld, für das künftig kein Antrag mehr gestellt werden soll. „Statt über einem Antrag soll die Familienkasse die relevanten Informationen künftig über den Datenaustausch der Verwaltung erhalten. Diese Methode nennt sich Once-Only-Prinzip“, heißt es.
Denn Eltern sollen gerade in der Zeit nach der Geburt entlastet werden, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) deutlich machte. Dafür soll ein antragsloses Kindergeld eingeführt werden. „Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, so Klingbeil. Das Vorhaben ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda, mit der Bund und Länder den Bürokratierückbau weiter vorantreiben.
Das vereinfachte Verfahren soll laut Bundesregierung ab Frühjahr 2027 in zwei Stufen eingeführt werden:
- Im ersten Schritt soll die Neuerung für Familien greifen, die bereits Kindergeld beziehen, da ihre entsprechenden Daten bereits bei der zuständigen Familienkasse vorliegen.
- Ab Jahresende sollen dann auch Eltern mit dem ersten Kind vom antraglosen Kindergeld profitieren – zumindest, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Um trotz Erleichterungen beim Kindergeld Missbrauch vorzubeugen, soll der generelle Kindergeldanspruch durch die Familienkasse trotzdem weiter geprüft werden. „Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifel am Kindergeldanspruch bleibt es bei der bisherigen Praxis.“ Sprich: In entsprechenden Fällen muss trotzdem ein Antrag gestellt werden.
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