Kammer: Ausbildungsvergütung für PTA gesetzlich regeln
Zwei Jahre drücken angehende PTA die Schulbank, bevor es sechs Monate in die Apotheke geht. Eine Ausbildungsvergütung erhalten PTA für den schulischen Teil der Ausbildung nicht. Das soll sich ändern – die Landesapothekerkammer Brandenburg hat für die Finanzierung einer PTA-Ausbildungsvergütung einen Antrag zum Deutschen Apothekertag gestellt.
Die Hauptversammlung der deutschen Apotheker:innen kommt vom 14. bis 16. September beim Deutschen Apothekertag in München zusammen. In der Hauptversammlung werden die verschiedenen Anträge der Kammern beraten. Ein Thema soll die Ausbildungsvergütung für PTA sein. So soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, eine Grundlage für die Vergütung von PTA-Schüler:innen zu schaffen.
Ausbildungsvergütung für PTA gefordert
Der Grund liegt auf der Hand: Die PTA-Ausbildung muss attraktiver werden, denn der Nachwuchs fehlt – der Fachkräftemangel ist in den Apotheken längst zu spüren. „Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung ist ausreichend und qualifiziertes Personal in der Apotheke notwendig“, mahnt die Apothekerkammer Brandenburg.
Hinzu kommt, dass andere Gesundheitsfachberufe mit Blick auf die Ausbildungsvergütung einen Wettbewerbsvorteil haben. Diesen gilt es auszuräumen. „Die Erreichung einer solchen finanziellen Gleichstellung mit den vorgenannten Gesundheitsfachberufen hat dabei innerhalb der bestehenden Ausbildungsstruktur (schulische Ausbildung) zu erfolgen und darf andere Finanzierungskonzepte (Schulgeld) nicht ersetzen oder gefährden“, stellt die Kammer klar.
Modellprojekt: „PTA-Stipendium“
Das Land Brandenburg setzt bereits auf eine Vergütung für angehende PTA und will mit dem Modellprojekt „PTA-Stipendium“ mehr Schüler:innen für die PTA-Ausbildung gewinnen. Und so funktioniert es: Interessierte Brandenburger Apotheken bieten ein Ausbildungsstipendium an – sprich; sie bieten angehenden PTA im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung an. Empfohlen sind 150 Euro pro Monat, wie die Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e.V. Eisenhüttenstadt informiert.
Aber auch im zweiten Ausbildungsjahr können sich die PTA-Schüler:innen über eine Vergütung freuen, denn es besteht die Möglichkeit, an jedem Freitag in der Partnerapotheke gegen Bezahlung zu arbeiten. So können bei einem angepassten Stundenplan etwa 300 Euro pro Monat verdient werden – wenn der derzeit geltende Mindestlohn gezahlt wird. Das Modellprojekt hat also gleich zwei Vorteile: Die Ausbildungsvergütung für PTA durch die Apotheke ist ein Anreiz, den Beruf zu erlernen. Gleichzeitig sind Schüler:innen bereits während der Ausbildung Partner:innen der Apotheken.
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