PTA sind die größte Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken. Die rund 66.900 PTA sind in Offizin, Rezeptur und Labor tätig. Nachwuchs wird händeringend gesucht und die Ausbildung ohne Vergütung scheint wenig attraktiv. In Zeiten der Corona-Pandemie haben die Schulen mit ganz anderen Problemen wie beispielsweise Unterrichtsausfällen zu kämpfen. Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ermöglicht Abweichungen von den ausbildungsbezogenen Vorschriften – diese begrüßt der Bundesverband PTA e.V. (BVpta).
Digitaler Unterricht, Ausbildungsverlängerung und Abweichungen in der staatlichen Prüfung: Das BMG hat verschiedene Möglichkeiten geschaffen, die Ausbildung der Gesundheitsberufe auch in der Krise sicherzustellen. Die ABDA befürwortet die Möglichkeiten, hatte aber auch einige Dinge angemerkt. Der BVpta zeigt sich in seiner Stellungnahme ebenfalls zufrieden. Das Gesetz biete die notwendige Flexibilität in der Durchführung der Ausbildung, die unerlässlich sei, um angehende PTA in den Beruf zu bringen und damit die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig sicherzustellen.
Ausbildung: BVpta begrüßt Verlängerung
Das Gesetz schafft die Möglichkeit, die PTA-Ausbildung mit Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlängern. Möglich soll dies in einem zeitlichen Umfang sein, der erforderlich ist, um das Ausbildungsziel durch den Ausgleich der jeweiligen theoretischen oder praktischen Defizite zu erreichen – maximal dürfen es aber sechs Monate sein.
Der BVpta begrüßt die Möglichkeit. „Hierdurch wird in extremen Notlagen, in denen möglicherweise Lehrer und Schüler erkranken, die Voraussetzung geschaffen, die Ausbildung in verlängerter Zeit dennoch abzuschließen.“
Unterrichtsgestaltung
Digitalisierung spielt in der Corona-Krise eine immer größere Rolle – auch an den PTA-Schulen, denn aufgrund von Covid-19 mussten die Schulen ihre Türen schließen. Als Alternative konnte auf Homeschooling ausgewichen werden. Für den theoretischen und praktischen Unterricht digitale Unterrichtsformate nutzen zu dürfen, begrüßt der BVpta. „Für den praktischen Unterricht der aus galenischen Übungen (der Herstellung von Arzneimitteln) sowie aus chemisch-pharmazeutischen Übungen und Übungen zur Drogenkunde (Analyse und Prüfungvon Ausgangsstoffen) besteht, werden die Möglichkeiten der Vermittlung der Lerninhalte auf digitalem Wege begrenzt sein, die Vermittlung der Grundlagen und der Anwendungsschritte ist jedoch digital möglich“, so der BVpta.
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