Lieferengpässe: Frühwarnsystem ab Ende 2025
Seit knapp zwei Jahren ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) inzwischen in Kraft. Einige darin vorgesehenen Änderungen lassen jedoch noch auf sich warten. Dazu gehört auch ein Frühwarnsystem, das nun bis Ende des Jahres verfügbar sein soll. Gleiches gilt für eine Evaluation der getroffenen Maßnahmen. Doch schon sei laut der Bundesregierung klar: Die Versorgungslage hat sich „signifikant verbessert“.
Das Hauptziel des Lieferengpass-Gesetzes steckt bereits im Namen: die Arzneimittelversorgung hierzulande verbessern. Doch zuletzt fiel die Bilanz eher ernüchternd aus. So hatte bereits zu Beginn des Jahres eine Auswertung des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung gezeigt, dass das ALBVVG offenbar keinen nachhaltigen Effekt hat.
Und auch die „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ verdeutlichen, dass zwar im letzten Jahr insgesamt weniger Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet wurden, aber davon im Vergleich zu 2023 mehr als versorgungsrelevant eingestufte Wirkstoffe. Hinzukommt, dass auch der Aufwand, den Apotheken für das Managen der Engpässe betreiben müssen, gestiegen ist und im Schnitt bei 24 Stunden zusätzlich pro Woche liegt.
Damit sich dies ändert und stattdessen künftig rechtzeitig auf drohende Engpässe aufmerksam gemacht und entsprechend gegengesteuert werden kann, gehört zu den Regelungen des ALBVVG auch die Entwicklung eines Frühwarnsystems. Und das soll noch in diesem Jahr an den Start gehen, heißt es von der Bundesregierung.
Frühwarnsystem in Q4
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion klarstellt, ist eine Basisversion des Frühwarnsystems seit diesem Quartal verfügbar. Die finale Implementierung soll bis Ende 2025 erfolgen. Auf die Frage, wann das geplante Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe, das im Rahmen des ALBVVG initiiert wurde, vollständig implementiert und funktionsfähig sein wird, heißt es: „Die Inbetriebnahme des vom BfArM entwickelten Frühwarnsystems in einer funktionsfähigen Basisversion ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen.“
Ziel des Systems ist es, für jegliche Arzneimittel Versorgungsrisiken vorherzusagen. Außerdem soll es möglich sein, „Wirkstoffe von Interesse“ zu definieren und diese regelmäßig – auch ohne gemeldeten Lieferengpass – mit Blick auf die Versorgungslage zu monitoren. Dabei wird auch auf bisherige Erfolge des Systems, vor allem bei Antibiotika verwiesen. So habe dieses bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kindern unterstützende Daten liefern können. „Dabei wurden zusätzlich Produktions- und Lagerdaten für die jeweils kommenden sechs Monate berücksichtigt“, heißt es weiter.
Engpässe: Versorgungslage „signifikant verbesser“
Ebenfalls bis Ende 2025 soll dem Bundesgesundheitsministerium außerdem ein BfArM-Bericht vorgelegt werden, der die Auswirkungen der durch das ALBVVG eingeführten Änderungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln aufzeigt. Doch schon jetzt lasse sich anhand bisheriger Daten feststellen, dass sich die Versorgungslage „signifikant verbessert“ habe. „Für die weitergehende Bewertung der Auswirkungen bleibt die Evaluation nach § 425 SGB V abzuwarten.“
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