Weniger Notdienste, höhere Pauschale
Im ersten Quartal wurden insgesamt 75.800 Notdienste von 16.898 Apotheken geleistet. Daher steigt die Notdienstpauschale auf 556,22 Euro und erreicht einen neuen Höchstwert. Ursache für das Plus ist laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) die optimierte Notdienstverteilung in vier großen Kammerbezirken.
In dieser Woche werden über den NNF die von Januar bis März geleisteten Notdienste vergütet. Für einen Vollnotdienst im ersten Quartal erhalten Apotheken eine Pauschale in Höhe von 556,22 Euro. Damit steigt die Notdienstpauschale im Vergleich zum Vorquartal, als noch 483,14 Euro ausgeschüttet wurden – ein Plus von 73,08 Euro oder 15,13 Prozent.
Damit erreicht die Notdienstpauschale einen neuen Höchststand, weil vier große Kammerbezirke – Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz – die Notdienstverteilung über ein geodatenbasiertes System optimiert haben. Im Zuge der neuen Verteilung sank die Zahl der Notdienste im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2023 in Hessen und Rheinland-Pfalz um je 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent und in Baden-Württemberg um 24 Prozent.
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden bundesweit knapp 95.000 Notdienste pro Quartal geleistet – 2024 waren es noch knapp 88.000 Notdienste pro Quartal und im ersten Quartal dieses Jahres 75.800. Durch die Verkleinerung des Divisors bei annähernd gleichem Ausschüttungsbetrag steigt die Pauschale.
Entscheidend für die Berechnung der Pauschale sind die Anzahl der geleisteten Notdienste und die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Von Januar bis März wurden 200.629.124 verschreibungspflichtige Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank um 1,06 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal des vergangenen Jahres. Im Vergleich zum ersten Quartal 2024 stiegt die Packungsabgabemenge jedoch um 1,79 Prozent.
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