Corona-Impfstoffe: Gestaffelte Vergütung für Impfteams
Ab Oktober läuft auch die Versorgung der Impfzentren, mobilen Teams und Krankenhäuser über die Apotheken. Schon vor Wochen war klar: In puncto Vergütung soll nachgebessert werden. Und das hat das Bundesgesundheitsministerium getan: Werden Impfteams und Co. beliefert, wird gestaffelt vergütet.
Ab dem 1. Oktober können Apotheken neben Betriebs-, Privat- und Vertragsärzt:innen auch Krankenhäuser, Impfzentren und mobile Teams mit Corona-Impfstoffen beliefern. Kaum waren die Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft getreten, bestand Anpassungsbedarf. Die Apothekenvergütung werde geprüft, hieß es bereits Anfang September aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Gesagt, getan. § 9, der das Apothekenhonorar regelt, soll laut Referentenentwurf, der PTA IN LOVE vorliegt, angepasst werden.
Die Vergütung für Leistungserbringer 1 bis 3 und 6 soll gestaffelt erfolgen.
Leistungserbringer nach § 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 werden über die Apotheken mit Impfstoff versorgt. Laut CoronaImpfV sind das:
- 1. die zuständigen Stellen der Länder, insbesondere die Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und die beauftragten Dritten,
- 2. von den zuständigen Stellen der Länder sowie vom Bund […] eingerichtete Impfzentren und mobile Impfteams,
- 3. Krankenhäuser
- 6. Betriebsärzt:innen
Somit gelten folgende Staffelungen und Preise:
- 1. bis 100. Durchstechflasche je Kalendermonat: 7,58 Euro plus Umsatzsteuer je Vial
- 101. bis 150. Durchstechflasche je Kalendermonat 4,92 Euro plus Umsatzsteuer je Vial
- ab 151. Durchstechflasche je Kalendermonat: 2,52 Euro plus Umsatzsteuer je Vial.
Einzig die Belieferung von Vertrags- und Privatärzt:innen erfolgt nicht gestaffelt. Hier können 7,58 Euro pro geliefertem Vial abgerechnet werden.
Impfzentren, mobile Teams und zuständige Stellen der Länder sollen nur bei Apotheken bestellen, die sich in „räumlicher Nähe zur Impfstelle oder dem Aktionsradius der mobilen Impfteams“ befinden. So sollen unnötige Transportwege und damit einhergehenden Risiken der Qualitätsminderung der Impfstoffe vermieden werden. Allerdings ist auch eine Bestellung bei Apotheken ohne räumliche Nähe möglich, sofern die Transportvorgaben der Impfstoffe vollumfänglich erfüllt werden können.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Beiträge nicht gezahlt: eGK darf nicht gesperrt werden
Nicht nur die Lebenshaltungskosten, Mieten und Co. sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, sondern auch die Beiträge zur Krankenversicherung. …
Aus für PTA: Minijobs bald nur noch für Schüler:innen
Rund sieben Millionen Minijobs sind hierzulande bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Etwa jede:r siebte PTA stockt laut einer aposcope-Befragung das Gehalt mit …
Tod des Haustiers: (K)ein Grund für Krankmeldung?
In knapp jedem zweiten Haushalt hierzulande leben Haustiere. Katzen haben dabei die Nase vorn, gefolgt von Hunden. Für viele Tierbesitzer:innen …














