Vor kurzem sind die Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft getreten und schon besteht neuer Anpassungsbedarf – auch bei dem in § 9 geregelten Honorar für Apotheken. Die Apothekenvergütung werde geprüft, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Ab dem 1. Oktober können Apotheken neben Betriebs-, Privat- und Vertragsärzt:innen auch Krankenhäuser, Impfzentren und mobile Teams mit Corona-Impfstoffen beliefern.
Ab dem 1. Oktober werden auch die Leistungserbringer nach § 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 über die Apotheken mit Impfstoff versorgt. Laut CoronaImpfV sind das:
- 1. die zuständigen Stellen der Länder, insbesondere die Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und die beauftragten Dritten,
- 2. von den zuständigen Stellen der Länder sowie vom Bund […] eingerichtete Impfzentren und mobile Impfteams,
- 3. Krankenhäuser.
Beliefert eine Apotheke Leistungserbringer nach Nummer 1 und 2, beträgt die Apothekenvergütung laut § 9 CoronaImpfV für die Impfstofflieferung je abgegebenem Vial 7,58 Euro plus Umsatzsteuer. Welches Honorar bei der Belieferung von Krankenhäusern anfällt, lässt sich der neuen CoronaImpfV nicht entnehmen – noch nicht. Aber bald.
„Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 wird in Kürze angepasst und um die Leitungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erweitert werden“, teilt ein Sprecher aus dem BMG auf Nachfrage mit. Der Bestellprozess werde im Wesentlichen mit dem für die Arztpraxen geltenden Modell übereinstimmen. Mehr noch: „Anpassungs- und Änderungsbedarf im Hinblick auf die in § 9 CoronaImpfV geregelte Apothekenvergütung wird derzeit parallel zu der zu überarbeitenden Allgemeinverfügung geprüft.“
Denn beliefert eine Apotheken Betriebsärzt:innen (sind in der Verordnung als Leistungserbringer unter der Nummer 6 zu finden), wird gestaffelt vergütet:
- 1. bis 100. Durchstechflasche je Kalendermonat: 7,58 Euro plus Umsatzsteuer je Vial
- 101. bis 150. Durchstechflasche je Kalendermonat 4,92 Euro plus Umsatzsteuer je Vial
- ab 151. Durchstechflasche je Kalendermonat: 2,52 Euro plus Umsatzsteuer je Vial.
Ob das Honorar für Apotheken bei der Belieferung von Krankenhäusern, Impfzentren und mobilen Teams ebenfalls gestaffelt wird, lässt sich nur vermuten. Es bleibt spannend. Wir halten dich auf dem Laufenden.
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