Den PTA-Beruf gibt es nun schon seit mehr als 50 Jahren. Seitdem hat sich das Berufsbild stark gewandelt. Das hat auch die Politik erkannt und Ende 2019 eine Reform des PTA-Gesetzes beschlossen, die ab 2023 greifen soll. Das Schulgeld für PTA-Schüler*innen bleibt davon vorerst unberührt. Doch fest steht: Das Schulgeld soll bundesweit wegfallen. Die Frage ist nur, wann dies umgesetzt wird.
Seit Jahren klagt Deutschland über einen Fachkräftemangel – vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich. Auch viele Apotheken haben Schwierigkeiten, Nachwuchskräfte zu finden. Denn obwohl der PTA-Beruf immer wichtiger und verantwortungsvoller wird, erscheint er angesichts der limitierten Aufstiegschancen und dem oftmals eher geringen Gehalt wenig lukrativ.
Hinzu kommt das Schulgeld, das angehende PTA für ihre Ausbildung bezahlen müssen. Wie hoch das Schulgeld ist und ob überhaupt welches gezahlt werden muss, variiert von Schule zu Schule.
Wann wird das Schulgeld für PTA abgeschafft?
Seit Jahren ist das Schulgeld für angehende PTA umstritten und soll gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag bundesweit abgeschafft werden. Erste Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen treten hier als Vorreiter auf und haben das Schulgeld bereits abgeschafft oder übernehmen einen Teil der Kosten. Auch der Bundesrat hat bei seiner Zustimmung zum PTA-Reformgesetz ausdrücklich gefordert, auf das Schulgeld künftig deutschlandweit zu verzichten, um konkurrenzfähig zu bleiben und dem Fachkräftemangel in Apotheken entgegenzuwirken, hieß es in einer Stellungnahme zur PTA-Reform.
Beschlossen ist bisher jedoch noch immer nichts. Denn das Bundesgesundheitsministerium strebt derzeit mithilfe einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern für alle Gesundheitsberufe Änderungen bei den Ausbildungskonditionen an. „Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert“, hieß es aus dem Ministerium.
Durchbruch in Sicht? Anfang März konnte nun offenbar eine Einigung auf erste Eckpunkte für die Änderungen bei der Ausbildung in Gesundheitsberufen erzielt werden. Dies soll die Grundlage für weitere Beschlüsse bilden. Wann genau diese zu erwarten sind, ist jedoch unklar. Denn zunächst muss noch die Finanzierungsfrage bei einer Schulgeldfreiheit geklärt werden.
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