Rente: Nur letzte Berufsjahre entscheidend?
Auch wenn PTA der Apotheke meist Jahre oder besser Jahrzehnte treu sind, kommt irgendwann der Zeitpunkt, dass der Ruhestand bevorsteht. Doch schon lange bevor es so weit ist, stellt sich für viele Angestellte die Frage, wie hoch die Rente überhaupt ausfällt. Entscheidend für die Höhe der Rente sind vor allem die letzten Berufsjahre, oder?
Generell gilt: Jedes Berufsjahr zählt in puncto Rente gleich, denn jährlich können Rentenpunkte gesammelt werden. Nur weil Angestellte kurz vor dem Ruhestand sind, werden aber nicht automatisch mehr Rentenpunkte gesammelt. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Verdienst pro Jahr an, denn dieser ist der Maßstab für die Rentenpunkte.
Einen Rentenpunkt erreichen Beschäftigte, wenn sie im Jahr das Durchschnittsentgelt – mittleres Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten – von aktuell 51.944 Euro erreicht haben. Bei Abweichungen von dieser Summe muss nach unten oder oben korrigiert werden. Mit Erreichen des Rentenalters werden die Punkte zusammengerechnet. Dabei gilt: Je mehr Punkte vorhanden sind, desto höher fallen die gesetzlichen Rentenzahlungen aus:
Ein Beispiel: Wer 45 Jahre lang gearbeitet und dabei 45 Rentenpunkte verdienen konnte, weil er/sie immer nach dem jeweiligen Durchschnitt verdient hat, erhält eine Rente von rund 1.836 Euro brutto im Monat. Denn ein Rentenpunkt ist aktuell 40,79 Euro wert, ab 1. Juli sind es 42,52 Euro, wodurch sich die entsprechende Rente auf 1.913 Euro erhöhen würde.
Da jedoch selbst die berufserfahrensten PTA mit ihrem tariflichen Jahresgehalt von derzeit 39.204 Euro deutlich unter dem Durchschnittsverdienst liegen, fällt auch ihre Rente geringer aus. Denn mit dieser Summe sammeln sie pro Jahr nur rund 0,75 Rentenpunkte – 39.204 Euro geteilt durch 51.944 Euro Durchschnittsverdienst. Damit würde die PTA-Rente nach 45 Jahren um rund 500 Euro niedriger ausfallen – 45 x (0,75 x 40,79 Euro) = 1.377 Euro oder ab Juli 1.435 Euro.
Übrigens: Wird das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht, endet der Arbeitsvertrag in der Apotheke in der Regel automatisch – es sei denn, es wurden andere Regelungen vereinbart.
Rente: Letzte Berufsjahre als „Finanzschub“?
Doch hinzukommt, dass das Gehalt in früheren Berufsjahren in der Regel niedriger ausfällt und den letzten Jahren oftmals die Höchstbeträge erreicht werden. Die Folgen: Während zu Beginn weniger Rentenpunkte gesammelt werden, kann das „Konto“ mit zunehmenden Berufsjahren weiter aufgestockt werden, um die spätere Rentenhöhe noch einmal zu steigern.
Für PTA würden sich gemäß der Staffelung der Berufsjahre folgende Rentenpunkte ergeben
- 31.752 Euro/Jahr im ersten und zweiten Berufsjahr = 2 x 0,6 Rentenpunkte
- 32.604 Euro/Jahr vom dritten bis fünften Berufsjahr = 3 x 0,63 Rentenpunkte
- 35.064 Euro/Jahr im sechsten bis achten Berufsjahr = 3 x 0,68 Rentenpunkte
- 37.752 Euro/Jahr vom neunten bis 14. Berufsjahr = 6 x 0,73 Rentenpunkte
- 39.204 Euro/Jahr ab dem 15. Berufsjahr = 31 x 0,75 Rentenpunkte.
Basierend darauf wird die Rentenhöhe errechnet, wobei stets Abweichungen je nach individueller Berufslaufbahn berücksichtigt werden. Hinzukommen weitere Faktoren, die bei der Rentenformel beachtet werden müssen, darunter auch ein schwankendes Durchschnittseinkommen.
Um die gesetzliche Rente aufzubessern, kommt für PTA und andere Apothekenangestellte mit Tarifbindung die sogenannte „Apotheken-Rente“ ins Spiel. Denn gemäß Bundesrahmentarifvertrag besteht Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch einen Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung, und zwar für jeden Kalendermonat, für den der/die Apothekenmitarbeiter:in Lohn bekommt.
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