Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Ob Pause, Arbeitszeit oder Urlaub – die Regelungen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu finden. Wir geben dir einen Überblick.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat den Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Außerdem sollen der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe Arbeitnehmer:innen schützen.
Das regelt das Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeit und Ruhezeit
Laut § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zeit auf bis zu zehn Stunden zu verlängern – vorausgesetzt in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wird eine Arbeitszeit von im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten. Außerdem ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.
Pausen
Wer zwischen sechs und neun Stunden am Tag arbeitet, muss mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 45 Minuten. Die Pause muss nicht am Stück genommen werden. § 4 ArbZG ermöglicht es Beschäftigten, die Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Mehr als sechs Stunden darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.
Doch nicht jede/r hält sich an die Pause. Wie aus einem Bericht der Rheinischen Post unter Berufung auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Antwort auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, halten fast drei von zehn Angestellten die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht ein – es ist schlichtweg zu viel zu tun.
Unzulässig ist es auch, die Pausenzeit zu verkürzen und stattdessen früher in den Feierabend zu gehen. Denn: „Die Pause dient dazu, sich von der Arbeit zu erholen um dann gestärkt und konzentriert weiterarbeiten zu können. […] Die Pausenregelung gehört zum Arbeitsschutz, deshalb kann die Pause weder an den Rand der Arbeitszeit gelegt werden, noch kann der/die Arbeitnehmer:in auf sie verzichten“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund eindeutig klar, und zwar auch dann, „wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind.“
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