Urlaub durch Freizeitausgleich verlängern: (K)ein Problem?
Bei vielen Apothekenangestellten ist es mit dem nahenden Jahreswechsel höchste Zeit, eventuell noch verbliebene Urlaubstage noch zu nutzen. Haben sich zusätzlich noch Überstunden angehäuft, stellt sich mitunter die Frage, ob ein Freizeitausgleich den Urlaub verlängern kann. Wir liefern dir ein Update.
Generell gilt: Urlaub und Freizeitausgleich sind nicht gleichzusetzen. Denn Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich vorgeschrieben, während der Freizeitausgleich eine Option ist, angesammelte Überstunden abzubummeln. Unterschiede gibt es auch bei der Vergütung. Während für die Tage des Erholungsurlaubs Urlaubsentgelt gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz gezahlt wird, gibt es beim Freizeitausgleich das reguläre Gehalt. Denn dadurch wird bereits im Vorfeld über die eigentliche vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit ausgeglichen.
Gemäß Bundesrahmentarifvertrag gibt es von der 1. bis zur 10. Überstunde einen Zuschlag von 15 Prozent, ab der 11. Überstunde sind es 25 Prozent. Diese Zuschläge gelten auch bei Freizeitausgleich. Grundlage ist § 8 Absatz 3 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV). Demnach erhalten Mitarbeitende für 60 extra gearbeitete Minuten bei den ersten zehn Überstunden insgesamt 69 Minuten gutgeschrieben. Ab der 11. Überstunde sind es dann pro Stunde 75 Minuten.
Urlaub: Mehr freie Tage durch Freizeitausgleich?
Über den jeweiligen Zeitpunkt muss sowohl bei Urlaub als auch beim Freizeitausgleich mit dem/der Chef:in Rücksprache gehalten werden. Bei der Festlegung des Urlaubszeitpunkts sind grundsätzlich die Wünsche von Arbeitnehmenden zu berücksichtigen, wenn keine wichtigen betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Demgegenüber sollen angefallene Überstunden in der Regel im Folgemonat ausgeglichen werden, und zwar möglichst zusammenhängend, wie im BRTV vorgesehen.
Freizeitausgleich hat wiederum keinen Einfluss auf das Ausmaß des Erholungsurlaubs. Das bedeutet: Selbst wenn Angestellte Überstunden in Form von mehreren Tagen Freizeitausgleich ansammeln, schmälert dies den Urlaubsanspruch nicht, erweitert ihn aber auch nicht. Somit ist es grundsätzlich möglich, den Urlaub durch Freizeitausgleich zu verlängern – entweder im Vorfeld oder im Anschluss an die freien Tage zur Erholung. Denn es handelt sich um zwei verschiedene Abwesenheiten. Wichtig ist jedoch, dass der/die Chef:in zustimmt und im besten Fall auch das Team einverstanden ist.
Freizeitausgleich: Widerruf möglich, Nachholen nicht
Achtung: Während Urlaub in der Regel nicht zurückgenommen werden kann, wenn er einmal genehmigt ist, und zwar auch nicht durch den/die Chef:in, gilt dies für Freizeitausgleich nicht. Denn dieser unterliegt dem Weisungsrecht durch Arbeitgebende und kann somit widerrufen werden. Auf der anderen Seite können Vorgesetzte unter Umständen jedoch auch den Überstundenabbau anordnen, beispielsweise um Regelungen des Arbeitszeitgesetzes – Stichwort Höchstarbeitszeit – zu entsprechen.
Hinzukommt, dass Freizeitausgleich bei Krankheit nicht nachgeholt werden kann. Während die versäumten Urlaubstage bei Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder gutgeschrieben werden, gilt dies beim Überstundenabbau nicht.
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