Abnehmspritzen: BMG soll Kostenübernahme prüfen
Dass GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid und Co. zu einer effektiven Gewichtsreduktion führen können, wurde bereits in mehreren Studien nachgewiesen. Dennoch müssen Patient:innen die Kosten für die gehypten Präparate zum Abnehmen selbst tragen. Nun soll das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Petition zur Kostenübernahme für Abnehmspritzen prüfen.
„Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden“, stellt der Gemeinsame Bundesausschuss klar. Dazu gehören neben Präparaten zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, zur Steigerung der sexuellen Potenz sowie zur Verbesserung des Haarwuchses auch Appetitzügler und sogenannte Abmagerungsmittel.
Diese sind von der Erstattung laut Gesetz ausgeschlossen, weil sie
- „nicht oder nicht ausschließlich der Behandlung von Krankheiten dienen,
- der individuellen Bedürfnisbefriedigung oder der Aufwertung des Selbstwertgefühls dienen,
- der Behandlung von Befunden dienen, die lediglich die Folge natürlicher Alterungsprozesse sind und deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist, oder
- bei kosmetischen Befunden angewandt werden, deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.“
Auch Abnehmspritzen mit Wirkstoffen wie Semaglutid, Liraglutid und Co. gelten als Lifestyle-Arzneimittel und werden folglich nicht erstattet. Das könnte sich bald ändern. Der Petitionsausschuss des Bundestages will, dass das Bundesgesundheitsministerium die Kostenübernahme für Abnehmspritzen prüft.
Übrigens: Auch Arzneimittel zur Rauchentwöhnung galten lange als Lifestyle-Arzneimittel. Seit August dürfen Nikotinersatz-Präparate jedoch zulasten der Krankenkassen verordnet werden – zumindest unter gewissen Voraussetzungen.
Kostenübernahme für Abnehmspritzen: BMG soll Petition prüfen
In einer Sitzung haben die Expert:innen vor Kurzem über die Petition 165851 „Kostenübernahme der Abnehmspritze bei medizinischer Notwendigkeit vom 09.04.2024“ beraten. Diese hält der Ausschuss zumindest für „überlegenswert“. Daher haben die Mitglieder mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „als Material“ zu überweisen.
Der Grund: Kommen Abnehmspritzen bei einer medizinischen Notwendigkeit – darunter Adipositas – zum Einsatz, handele es sich dabei um eine Krankheit mit enormen Gesundheitsrisiken, wie es in der Petition von einer Patientin heißt. Während die Kosten für Maßnahmen wie eine Magenverkleinerung erstattet würden, gelte dies für Abnehmspritzen nicht, obwohl die Gesamtkosten dafür deutlich geringer ausfallen würden.
Der Ausschuss macht deutlich, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es sich bei Wegovy (Semaglutid, Novo Nordisk) und Co. tatsächlich um reine Lifestyle-Medikamente handelt. Aussagekräftige Studiendaten für relevante Patientengruppen zu langfristigen Auswirkungen auf insbesondere kardiovaskuläre Endpunkte und zur Langzeitsicherheit der Wirkstoffe seien jedoch abzuwarten, heißt es in einer Mitteilung. Dennoch kamen die Expert:innen aufgrund der positiven gesundheitlichen Auswirkungen zu dem Entschluss, die Petition dem BMG als Material zu überweisen, „damit sie in entsprechende Überlegungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen einbezogen werden kann“.
Achtung: In der Indikation zur Diabetesbehandlung werden die Kosten für GLP-1-Rezeptoragonisten von den Krankenkassen übernommen.
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