Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt: Was ist der Unterschied?
Urlaub ist für viele die schönste Zeit im Jahr. Doch Verreisen hat seinen Preis und angesichts steigender Kosten ist die Urlaubskasse bei einigen Angestellten leergefegt. Für ein Extra sorgt das Urlaubsgeld – oder doch Urlaubsentgelt? Was ist der Unterschied?
Die Urlaubssaison hat bereits begonnen und viele Beschäftigte genießen bereits die freien Tage oder freuen sich darauf, in Kürze in den Sommerurlaub zu starten. Da kommt eine Finanzspritze gerade recht. Und diese gibt es in Form von Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden.
Während der Anspruch auf Urlaubsentgelt für alle Angestellten besteht, gilt dies für das Urlaubsgeld nicht. Denn bei ersterem handelt es sich um die Fortzahlung des Gehaltes während der freien Zeit. Diese ist in § 11 Bundesurlaubsgesetz geregelt und bemisst sich in der Regel am Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Wurden in diesem Zeitraum Überstunden ausbezahlt oder es gab andere Zahlungen, wird dies bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die gesetzliche Vorgabe regelt außerdem, dass das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist.
Für Apothekenmitarbeitende heißt es im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in puncto Urlaubsentgelt: „Für die Zeit des Urlaubs ist dem Mitarbeiter das Gehalt als Urlaubsvergütung weiterzuzahlen. Sachbezüge sind nur insoweit abzugelten, als sie während der Dauer des Urlaubs nicht weiter gewährt werden.“
Urlaubsgeld trotz Urlaubsentgelt?
Anders als beim Urlaubsentgelt handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung des/der Arbeitgeber:in, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. „Die Arbeitnehmenden erhalten damit eine Sonderzahlung, die sie für ihren Urlaub verwenden können“, heißt es von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp in einer Pressemitteilung. Einige Beschäftigte bekommen also Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.
Hierzulande darf sich beinahe jede/r zweite Beschäftigte über Urlaubsgeld freuen, wie eine Befragung von Lohnspiegel.de zuletzt gezeigt hat. Wie hoch die Zahlung ausfällt, richtet sich nach der Branche. Möglich sind zwischen 180 und mehr als 2.600 Euro. Tarifbeschäftigte profitieren dabei deutlich häufiger als Angestellte ohne Tarifvertrag.
Aufgepasst: Urlaubsgeld versus Jahressonderzahlung? PTA mit Tarifbindung haben Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts. Diese kann laut BRTV gesplittet und beispielsweise jeweils zur Hälfte im Sommer und zum Jahresende ausgezahlt werden. Zahlen Chef:innen trotzdem noch Urlaubsgeld, kann dieses auf die Jahressonderzahlung angerechnet werden, heißt es im BRTV.
Was in Sachen Vergütung gilt, wenn du im Urlaub krank wirst, erfährst du hier.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Nicht abgelaufene Antibiotika nicht retournieren
In einer Zeit, in der die Apotheken und Unternehmen mit Sorge auf die Versorgungslage mit Kinderantibiotika, Schmerz- und Fiebermitteln und …
Lauterbach plant flexiblere Voraussetzungen für Apotheken-Filialen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant flexiblere Voraussetzungen für Apotheken besonders in ländlichen Gegenden. „Damit keine Unterversorgung entsteht, werden wir Filialgründung und …
Tariferhöhung: Adexa fordert 10,5 Prozent mehr
Seit Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angehoben. Im Gegenteil, der Apothekenabschlag wurde erhöht – wenn auch zeitlich begrenzt. Während in …