Unzulässige Werbung? Klage gegen Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung
Mit dem Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ gehen die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gegen unzulässige Werbung mit Corona-Bezug vor. Betroffen ist auch Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung.
Eines vorweg: Mundspülungen sind nicht geeignet, um eine Covid-19-Infektion zu behandeln und ersetzen auch eine Impfung nicht.
Die AHA + L-Regeln gehören seit Beginn der Pandemie zum Alltag. Außerdem riet Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn zum Gurgeln. In Bielefeld wird bereits seit März 2020 am Nachweis geforscht, dass eine medizinische Mund- und Rachenreinigung, neben Abstand, Maske, Lüften und Hygienemaßnahmen, einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten kann. Mit Erfolg – eine wissenschaftliche Publikation belegt: Die Mundspüllösung von Dr. Wolff kann die Viruslast im Speichel um etwa 90 Prozent reduzieren.
Die Studie: Die Effektivität von Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung wurde an hospitalisierten Corona-Patient:innen durch Messung der Viruslast mittels RT-qPCR in Rachenabstrichen untersucht. Die Betroffenen gurgelten mit der Linola sept Mund- und Rachenspülung für eine Minute. Unmittelbar davor und fünf Minuten nach dem Gurgeln wurden Rachenabstriche entnommen und einer SARS-CoV-2-Analyse unterzogen. Um den zeitlichen Verlauf der Viruslastentwicklung nach dem Gurgeln zu untersuchen, wurden von einigen Patient:innen zusätzliche Rachenabstriche nach zwei, vier und sechs Stunden entnommen.
Das Fazit der Wissenschaftler:innen: „Wir empfehlen die Anwendung von Mundspüllösungen bei Covid-19-Patienten, da unsere Ergebnisse auf eine Verringerung der Infektiosität hinweisen und möglicherweise den Schutz von Angehörigen der Gesundheitsberufe unterstützen. Ein weiterer positiver Effekt der rezeptfreien Formulierung kann durch die Verwendung des Wirkstoffes Zink begründet sein, da dieser vorteilhaft für die Genesung der Patienten sein könnte.”
„Seit dem Beginn der Corona-Pandemie werden vermeintliche Wundermittel gegen das Sars-CoV-2-Virus angepriesen“, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei nutzen die Hersteller oft unerlaubte Werbeaussagen, um ihre Produkte beispielsweise als „wirksam gegen Coronaviren“ anzupreisen, so die Kritik. Das Problem: Verbraucher:innen werden so in die Irre geführt und ihnen wird ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt, wenn sie die entsprechenden Produkte nutzen. Das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung – an dem die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beteiligt sind – geht juristisch gegen unerlaubte Werbeaussagen vor – betroffen ist auch Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung.
„Im Laufe der Pandemie kamen immer wieder Gerüchte auf, dass antivirale Mundwässer vor einer Corona-Infektion schützen könnten. Auch die Mund- und Rachenspülung Linola sept wurde im Internet beworben mit Aussagen wie ‚Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert‘“, schreibt die Verbraucherzentrale. „Aus unserer Sicht und der anderer Wettbewerbsverbände ist das ein klarer Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Weil Dr. Wolff laut Verbraucherzentrale die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, läuft nun ein Klageverfahren vor dem Landgericht Bielefeld. Mit einer gerichtlichen Entscheidung werde Ende April gerechnet.
Was sagt Dr. Wolff? „Die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW stellen die Wirkung des Produkts nicht in Frage. Das Verfahren läuft noch und konzentriert sich ausschließlich auf die Frage, ob die werbliche Aussage gegenüber Verbrauchern zulässig ist. Wichtig ist, dass obwohl der Gesetzeswortlaut nicht eindeutig ist, wir unser Produkt mittlerweile als Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung deklarieren“, teilt ein Sprecher mit.
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