Anti-Corona-Mittel: Abmahnungen wegen unerlaubter Werbeaussagen
Maske tragen, Abstand halten, lüften: Das sind nur einige Maßnahmen, die vor einer Coronainfektion schützen sollen und trotz Lockerungen wichtig bleiben. Daneben sind inzwischen auch zahlreiche Produkte auf dem Markt, die als Anti-Corona-Mittel wirken sollen. Doch ihre Werbeversprechen führen Verbraucher:innen in die Irre, kritisieren Verbraucherschützer:innen und gehen mit Abmahnungen und Co. dagegen vor.
„Seit dem Beginn der Corona-Pandemie werden vermeintliche Wundermittel gegen das Sars-CoV-2-Virus angepriesen“, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei nutzen die Hersteller oft unerlaubte Werbeaussagen, um ihre Produkte beispielsweise als „wirksam gegen Coronaviren“ anzupreisen, so die Kritik. Das Problem: Verbraucher:innen werden so in die Irre geführt und ihnen wird ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt, wenn sie die entsprechenden Produkte nutzen. „Falschinformationen können dazu führen, dass Menschen unwirksamen Mitteln vertrauen oder wirksame Mittel ablehnen.“
Anti-Corona-Mittel locken mit unerlaubten Versprechungen
Darum gehen die Verbraucherschützer:innen gemeinsam mit den Kolleg:innen aus Rheinland-Pfalz juristisch gegen die Bewerbung als vermeintliche Anti-Corona-Mittel vor – durch Abmahnungen und Klagen. Mit Erfolg. So konnte beispielsweise der Hersteller einer speziellen LED-Lampe, deren Lichtkegel angeblich „bis zu 99,8 Prozent der Coronaviren in der Luft reduzieren“ sollte, zu einer Unterlassungserklärung bewegt werden. Und auch andere Anbieter von angeblichen Anti-Corona-Mitteln wie Kaugummis, Nahrungsergänzungsmitteln oder sogar Arzneimitteln verzichten nach Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen auf entsprechende Werbeaussagen.
Doch damit nicht genug: Da sich unerlaubte Werbeaussagen nicht nur im Zusammenhang mit angeblichen Anti-Corona-Mitteln, sondern auch bei anderen Produkten aus dem Gesundheitsbereich finden, wurde das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung gegründet. Dabei vor allem im Fokus der Verbraucherschützer:innen: die oftmals überzogenen Gesundheitsversprechen einiger Nahrungsergänzungsmittel (NEM). „Denn gesundheitsbezogene Angaben sind in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell geprüft und zugelassen wurden.“ Bei vielen NEM ist dies jedoch nicht der Fall, kritisierte zuletzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband und forderte eine strengere Regulierung.
Verbraucherschützer:innen nehmen NEM-Werbung ins Visier
„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen (§ 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung). Sie sollen Krankheiten weder vorbeugen noch heilen“, betont die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Doch einige Anbieter werben genau damit – zu Unrecht. „Viele Verbraucher:innen kaufen Pillen mit Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen. Die Produkte bedienen einen Gesundheits- und Selbstoptimierungstrend, den einzelne Hersteller durch überzogene Gesundheitsversprechen ausnutzen.“ Dagegen will der Faktencheck Gesundheitswerbung effektiv vorgehen.
Verbraucher:innen, die zu bestimmten Produkten beziehungsweise Werbeaussagen Zweifel haben, können dies direkt an das Projekt melden.
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