Tamoxifen: Sachsen-Anhalt verlängert Ausnahmeregeln bis Jahresende
Nachdem der Engpass beim Brustkrebs-Medikament Tamoxifen im Frühjahr ordentlich für Wirbel gesorgt hatte, ist es inzwischen ruhig geworden. Denn die Versorgungslage hat sich laut Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entspannt. Damit dies auch so bleibt, gehen die Ausnahmeregeln für die Versorgung mit Tamoxifen in die Verlängerung.
Apotheken in Sachsen-Anhalt haben demnach noch bis Jahresende die Möglichkeit, von verschiedenen Ausnahmeregeln rund um die Versorgung mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln Gebrauch zu machen. Möglich macht dies die neue „Allgemeinverfügung des Referats Gesundheitswesen, Pharmazie über die Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) zur Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln“.
Die Verlängerung der Maßnahmen, beispielsweise die Möglichkeit des (Einzel-)Imports von in Deutschland nicht zugelassener Ware, sei notwendig, um bis zum Jahresende eine „Stabilisierung der Versorgung mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln erreichen zu können“, so die Begründung.
„Mit der Verlängerung der Gestattung wird in Verbindung mit der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Abs. 5 AMG vom 11.02.2022 (BAnz AT 18.02.2022 B6) weiterhin ermöglicht, tamoxifenhaltige Arzneimittel abweichend von den Vorgaben des AMG in den Verkehr zu bringen“, heißt es in der Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2022 haben Apotheken also bei der Beschaffung von entsprechenden Medikamenten mehr Beinfreiheit – vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium beendet den ausgerufenen Versorgungsmangel nicht vorher.
Weiterhin gilt jedoch, dass die entsprechenden Maßnahmen auf das erforderliche Maß zu begrenzen sind und angemessen sein müssen, um „den durch den Versorgungsmangel hervorgerufenen Gesundheitsgefahren zu begegnen.“
Achtung: Wie das BfArM bereits im Mai informierte, sollen Apotheken zunächst die Importware abgeben, selbst wenn wieder reguläre Ware zur Verfügung steht. Dies soll einem erneuten Engpass vorbeugen. Für Patient:innen kann dies jedoch eine erhöhte Zuzahlung zur Folge haben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
11,20 Euro: Risikoerfassung hoher Blutdruck uninteressant
Seit 2022 können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch nur die Hälfte der Apotheken macht mit und 475 Millionen Euro …
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …