STELLEN statt Charge bis Ende 2026 erlaubt
Beim Blistern darf weiterhin STELLEN anstelle der Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz dokumentiert werden. Die Ausnahmeregelung wurde bis zum Jahresende verlängert.
Fehlt bei E-Rezepten die Chargenbezeichnung, können die Kassen retaxieren. Grundlage ist § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung. Demnach gehört zum Abrechnungsdatensatz auch die Chargenbezeichnung des authentifizierungspflichtigen Arzneimittels – vorausgesetzt, der Data-Matrix-Code ist auf der Umverpackung zu finden.
Doch beim Blistern im Rahmen der Heimversorgung stellt die Dokumentation des Codes im Abgabedatensatz eine Herausforderung dar. Darum haben DAV und GKV-Spitzenverband bereits zum 1. Januar 2024 die „Erste Änderungsvereinbarung zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V“ beschlossen und eine Übergangsregelung für die nicht übermittelbare Charge geschaffen. Bis einschließlich 30. Juni 2025 durfte anstelle der Charge das Wort STELLEN dokumentiert werden. Doch eine technische Lösung gab es auch zum 1. Juli 2025 nicht und die Ausnahmeregelung wurde bis Jahresende verlängert.
Im November hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) versprochen, dass die Übergangsfrist auch 2026 gelten soll. Daraufhin haben sich DAV und GKV-Spitzenverband erneut auf eine Verlängerung der bestehenden Übergangslösung bis einschließlich 31. Dezember 2026 verständigt. Somit kann weiterhin STELLEN anstelle der Chargenbezeichnung dokumentiert werden. Dabei ist die Schreibweise entscheidend.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Simvastatin-Creme aus der Rezeptur
Statine sind mehr als Cholesterinsenker. So wird beispielswiese eine Simvastatin-Creme bei einer seltenen Keratinisierungsstörung eingesetzt. Die Herstellung übernimmt die Apotheke. Statine hemmen …
Good to know: Dexamethason-Creme
Im ersten Ringversuch des Jahres ist eine Cremezubereitung mit Dexamethason herzustellen. Wir frischen dein Wissen zur Rezeptursubstanz auf. Dexamethason gehört zu …
Bundespolizei-E-Rezepte seit Jahresbeginn möglich
Seit rund zwei Jahren ist das E-Rezept verpflichtend. Dennoch sind elektronische Verordnungen weiterhin nicht immer möglich. Stichwort BtM- und T-Rezepte. …












