Stiko: Booster-Impfung auch für Genesene
Genesene sollen eine Booster-Impfung erhalten – lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), und zwar in jedem Fall.
Vor Kurzem hat die Stiko ihre Empfehlung zur Corona-Impfung aktualisiert. Demnach wird allen Bürger:innen ab einem Alter von 18 Jahren eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Zugelassen sind Comirnaty (BioNTech) und Spikevax (Moderna). Beide Impfstoffe gelten als gleichwertig und sollen unabhängig davon angewendet werden, welcher Impfstoff für die Grundimmunisierung zum Einsatz kam. Einige Ausnahmen gibt es allerdings: Für Personen jünger als 30 Jahre sollte ausschließlich Comirnaty für Auffrischimpfungen verwendet werden. Außerdem soll Schwangeren unabhängig vom Alter ab dem zweiten Trimenon eine Auffrischimpfung mit Comirnaty angeboten werden.
In der Regel soll sechs Monate nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung die Booster-Impfung verabreicht werden – im Einzelfall kann der Impfabstand auf fünf Monate verkürzt werden. Möglich ist dies bei Vorliegen medizinischer Gründe oder bei ausreichenden Impfkapazitäten. Allerdings erscheine der Stiko aufgrund der gegenwärtig eingeschränkten Impfkapazitäten eine generelle Verkürzung des Impfabstands auf unter sechs Monate aktuell nicht durchführbar.
So weit, so gut. Aber was gilt in puncto Auffrischimpfung bei einem Impfdurchbruch? Sollen auch Genesene eine Booster-Impfung erhalten? Und wenn ja, wann?
Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und im Anschluss eine Impfdosis erhalten haben, sollen ebenfalls geboostert werden, und zwar in der Regel sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung.
Kam es zu einem Impfdurchbruch – sprich haben sich Personen nach einer Corona-Impfung unabhängig von der Zahl der Impfdosen mit SARS-CoV-2 infiziert – empfiehlt die Stiko ebenfalls sechs Monate nach der Infektion eine Booster-Impfung.
Wer vollständig geimpft ist und an Corona erkrankt, verliert seinen Status „geimpft“ nicht. Wie das Bundesgesundheitsministerium vor Kurzem via Twitter mitteilte: „Der Status ‚vollständig geimpft‘ geht auch nach einer Corona-Infektion nicht verloren.“ Wer sich also trotz abgeschlossener erster Impfserie mit SARS-CoV-2 infiziert, behält seinen Status als Geimpfte/r.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Isotretinoin: Risiko für Analfissur bei oraler Einnahme
Retinoide wie Tretinoin, Isotretinoin und Adapalen kommen unter anderem zur Behandlung von Akne sowie weiteren Hauterkrankungen zum Einsatz und wirken …
Melatonin: Besser aus Lebensmitteln statt NEM?
Dass Deutschland schlecht schläft, ist längst bekannt. Um das Einschlafen zu fördern, finden zunehmend Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Melatonin Anwendung. Doch …
Neue HRT: Empfehlung für Fylrevy gegen Hitzewallungen
Beinahe jede dritte Frau leidet im Rahmen der Wechseljahre unter starken Beschwerden – allem voran Hitzewallungen. Nun sprechen Expert:innen der …












