In Bayern gibt es eine Änderung im Arzneimittelversorgungsvertrag. In Anlage 2 Punkt 4.11 ist die Preisregelung für die Abrechnung von Glucose-Monohydrat im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu finden. Es gibt gleich zwei neue Sonder-PZN für Glucose.
In Bayern gilt der Bezug von Fertigprodukten im Sprechstundenbedarf (SSB) für den oralen Glucosebelastungstest (oGT) als unwirtschaftlich. Zwar kann Glucose für den oGT als Sprechstundenbedarf verordnet werden, allerdings solle aus wirtschaftlichen Gründen die Glucose als Pulver in Portionen (Tütchen) über die Apotheke bestellt werden, so die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayern.
Merke: Im Freistaat gelten Verordnungen von Fertigpräparaten und Rezepturen über gebrauchsfertige Lösungen, auch mit weiteren Bestandteilen (beispielsweise von Säuerungsmitteln oder Fruchtaromen) beziehungsweise von Rezepturen von Pulvermischungen mit weiteren Bestandteilen als unwirtschaftlich.
Zwei neue Sonder-PZN für Glucose
Eigentlich wird Glucose unter der PZN 06460702 abgerechnet. Weil aber seit dem 1. Juli der Hashwert auf das Rezept gedruckt werden muss und es dabei die Sonder-PZN in Verbindung mit den Vertragspreisen zu „beträchtlichen Problemen“ bei der Erstellung der 40-stelligen Ziffernfolge geben kann, wurden für Glucose zwei neue Sonder-PZN geschaffen, die ab dem 1. November im Artikelstamm hinterlegt sein sollen.
- Glucose-Monohydrat 55 g oder Glucose 50 g: Sonder-PZN 17717179
- Glucose-Monohydrat 82,5 g oder Glucose 75 g: Sonder-PZN 17717185
„Für diese neu geschaffenen Sonder-PZN ist kein Hashwert zu erstellen“, teilt der Bayerische Apothekerverband den Kolleg:innen mit.
Was gilt bis 1. November?
In der Übergangszeit – bis die neuen Sonder-PZN für Glucose in der Taxe gelistet sind – soll die Sonder-PZN 09999175 „Nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne PZN“ verwendet werden, wenn Glucose im Rahmen des Sprechstundenbedarfs abgerechnet wird. Auch in diesem Fall muss kein Hashwert erstellt werden. Die Zuordnung des Abgabepreises müsse jedoch manuell erfolgen.
Das sind die Vertragspreise
Die Preisregelung für Glucose-Monohydrat/Glucose ist in Anlage 2 Punkt 4.11 zum Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern geregelt.
Glucose-Monohydrat 55 g/Glucose 50 g | Glucose-Monohydrat 82,5 g/Glucose 75 g |
1 bis 4 Stück 2,40 Euro brutto je Stück | 1 bis 4 Stück 2,60 Euro brutto je Stück |
5 bis 10 Stück 2 Euro brutto je Stück | 5 bis 10 Stück 2,20 Euro brutto je Stück |
mehr als 10 Stück 1,80 Euro brutto je Stück | mehr als 10 Stück 2 Euro brutto je Stück |
Werden Schwangere auf einen Gestationsdiabetes untersucht, verläuft der Test in zwei Schritten – zuerst mit 50 g Glucose und im Fall eines pathologischen Befundes von > 140 mg/dl mit 75 g Glucose. Für den sogenannten oralen Glucosebelastungstest (oGT) zu 75 g wurde meist auf die Fertiglösung Accu Chek Dextrose O.G-T gesetzt, doch die wird nicht mehr vertrieben. Alternativen gibt es in Form einer NRF-Rezeptur sowie im portionsweisen Abfüllen der Glucose in der Apotheke und abgepackten Portionsbeuteln von Drittanbietern, die als Lebensmittel auf dem Markt sind.
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