NRW erlaubt Defekturen im SSB
In Nordrhein-Westfalen können Apotheken weiterhin Defekturen an Arztpraxen liefern. Das hat das Gesundheitsministerium entschieden.
Weil die Versorgung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Gefahr war, hat das Ministerium in einem aktuellen Erlass klargestellt: Apotheken dürfen Defekturen, für die kein Patientenbezug notwendig ist, weiterhin im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis herstellen und an Praxen abgeben.
Voraussetzung ist aber, dass in der herstellenden Apotheke regelmäßig patientenbezogene Verordnungen für eine Rezeptur vorliegen. Wie viele Verordnungen dafür konkret erforderlich sind, soll die jeweilige Apotheke in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde festlegen.
Per Gerichtsurteil waren Rezepturen und Defekturen im Sprechstunden- und Praxisbedarf verboten worden, weil keine Zuordnung zu konkreten Patienten möglich ist. Jetzt soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine neue Lösung finden.
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