NRW erlaubt Defekturen im SSB
In Nordrhein-Westfalen können Apotheken weiterhin Defekturen an Arztpraxen liefern. Das hat das Gesundheitsministerium entschieden.
Weil die Versorgung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Gefahr war, hat das Ministerium in einem aktuellen Erlass klargestellt: Apotheken dürfen Defekturen, für die kein Patientenbezug notwendig ist, weiterhin im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis herstellen und an Praxen abgeben.
Voraussetzung ist aber, dass in der herstellenden Apotheke regelmäßig patientenbezogene Verordnungen für eine Rezeptur vorliegen. Wie viele Verordnungen dafür konkret erforderlich sind, soll die jeweilige Apotheke in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde festlegen.
Per Gerichtsurteil waren Rezepturen und Defekturen im Sprechstunden- und Praxisbedarf verboten worden, weil keine Zuordnung zu konkreten Patienten möglich ist. Jetzt soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine neue Lösung finden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitszeiterfassung: Wer ist in der Pflicht?
Dass die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, ist bekannt – dennoch wird dies noch immer nicht überall umgesetzt. Außerdem sind weiterhin Fragen …
Vertretung nicht geklärt: Abmahnung wegen Krankmeldung?
Generell gilt: Wer sich bei der Arbeit krankmeldet, sollte die W-Fragen im Blick behalten. Während die Diagnose zwar Privatsache bleiben …
Aus für Bonpflicht: QR-Code statt Papierbon?
Schon seit der Einführung der Bonpflicht wird immer wieder darüber diskutiert, diese wieder abzuschaffen. Nun soll das im Koalitionsvertrag zwischen …













