Sieben von zehn Apotheken sind eGK-E-Rezept ready
Die Apotheken sind E-Rezept ready (96 Prozent). Doch das Einlösen eines E-Rezeptes per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) ist noch nicht in allen Apotheken möglich – sieben von zehn Kolleg:innen können den Service derzeit anbieten, wie eine aktuelle aposcope-Befragung zeigt.
Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte auch mit ihrer eGK elektronische Verordnungen einlösen, flächendeckend ist dies jedoch noch nicht möglich und auch die Nachfrage ist eher verhalten, denn nur knapp ein Viertel der Befragten gibt an, dass der Service bereits nachgefragt wurde. Probleme gab es nur bei wenigen, der Großteil (85 Prozent) konnte das E-Rezept per eGK reibungslos beliefern.
Und rund ein Drittel der Apotheken kann den Service noch nicht anbieten. Das sind die Gründe: Das Kartenlesegerät ist noch nicht vorhanden (31 Prozent) und der Software-Anbieter ist noch nicht bereit (59 Prozent) – darunter ADG- und Noventi-Nutzer:innen. Pharmatechnik hat sich bereits einsatzbereit gemeldet, genauso wie CGM Lauer.
Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung nicht. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur – möglich ist dies auch im Rahmen der Videosprechstunde. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird eingescannt und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.
Laut gematik soll bis Ende Juli 2023 ein Großteil der Apotheken hierzulande bereit sein, E-Rezepte über die eGK abzurufen. Seit September 2022 sollten jedoch die Apotheken flächendeckend in der Lage sein, E-Rezepte über die E-Rezept-App oder den Papierausdruck einzulösen.
Zur Methodik: In einer aposcope-Blitzbefragung wurden am 10. Juli 2023 insgesamt 307 Apotheker:innen und PTA befragt.
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