Hitze am Arbeitsplatz: Bezahlte Abkühlungspausen für alle
Dass Hitze zur Gefahr werden kann, ist bekannt. Das gilt auch am Arbeitsplatz. So steigt das Risiko für Arbeitsunfälle ab 30 Grad deutlich an. Um Beschäftigte zu schützen, kommt nun die Forderung nach sogenannten Abkühlungspausen.
Zwar ist die erste Hitzewelle des Jahres mit Rekordtemperaturen jenseits der 40-Grad-Marke vielerorts erst einmal überstanden, doch der Sommer hat gerade erst so richtig begonnen und angesichts von Klimawandel und Co. dürfte die Zahl der Hitzetage in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Um gesundheitliche Folgen zu vermeiden, braucht es geeignete Schutzmaßnahmen, vor allem am Arbeitsplatz. Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert künftig – nach dem Vorbild der Fußball-WM – Abkühlpausen für Beschäftigte in der EU, und zwar bezahlt. Die Kühlpausen sollen auf alle Angestellten ausgeweitet werden.
Achtung: Ein genereller Anspruch auf Hitzefrei besteht für PTA nicht.
Arbeitgebende zu Schutzmaßnahmen verpflichtet
Generell gelten in Sachen Hitzeschutz am Arbeitsplatz die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten, beispielsweise zur Raumtemperatur. Demnach sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten. Andernfalls sollten zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um eine Gesundheitsgefährdung zu verhindern. Das gilt insbesondere für Angestellte, die schwere körperliche Arbeit verrichten, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen oder gesundheitlich vorbelastet und besonders schutzbedürftig sind (Jugendliche, Ältere, Schwangere oder Stillende).
Ab Werten über 30 Grad ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die die Temperatur absenken. Geeignet sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes wie beispielsweise Jalousien, diese auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen wie zum Beispiel Nachtauskühlung
- Reduzierung von zusätzlichen Wärmequellen: elektrische Geräte sollten nur bei Bedarf betrieben werden
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung bei der Bekleidungsregelung
- Bereitstellung geeigneter Getränke
Übrigens: Erst ab mehr als 35 Grad Raumtemperatur gilt die Arbeitsstätte als für dauerhafte Tätigkeiten ungeeignet, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen sowie eine entsprechende Schutzausrüstung fehlen.
Doch das reicht laut dem Europäischen Gewerkschaftsbund nicht. Die Expert:innen fordern daher die Einführung von bezahlten Abkühlungspausen.
Zeit für Erholung: Bezahlte Abkühlungspausen gefordert
„Bei hohen Temperaturen eine Pause einzulegen, ist eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme, doch zu viele Arbeitgeber weigern sich, diese und andere notwendige Maßnahmen umzusetzen oder sie auch nur mit den Gewerkschaften zu besprechen“, so die Kritik. Dies sei jedoch Teil eines umfassenden Schutzes, der die Sicherheit der Beschäftigten bei hohen Temperaturen gewährleisten soll.
Künftig sollte demnach allen Beschäftigten das Recht auf Abkühlungspausen eingeräumt werden unbezahlt. „Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert die Europäische Kommission auf, sicherzustellen, dass Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften sinnvolle Maßnahmen ergreifen, darunter das Recht auf Pausen“, heißt es weiter. Dabei sollte die Abkühlungsphase je nach Bedarf auch länger ausfallen als nur einige wenige Minuten.
Die Forderung des EGB: Die Abkühlungspause soll im Rahmen des kommenden Gesetzes zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Quality Jobs Act) in die Gesetzgebung zu maximalen Arbeitstemperaturen aufgenommen werden.
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