Shingrix ist (begrenzt) zurück
Von der STIKO empfohlen, vom Hersteller defekt – bald könnte sich die Lage entspannen, denn Shingrix (rekombinanter Totimpfstoff, GSK) wird in Kürze in begrenzter Menge wieder ausgeliefert. Etwa neun Millionen Dosen des Herpes Zoster-Impfstoffes wurden bisher weltweit verabreicht.
Shingrix ist seit Mai 2018 auf dem Markt und wurde nur etwa ein Jahr später für ausgewählte Patientengruppen zur Pflichtleistung der Kassen erklärt. Mit der Aufnahme als Standardimpfung ist die Nachfrage gestiegen. Laut GSK ist die Nachfrage „überwältigend hoch“ und übersteigt derzeit das Angebot am Impfstoff.
„Ende August kann GSK ein Kontingent an 10er-Packungen zur Verfügung stellen, das sehr schnell breit über alle Vertriebskanäle in Deutschland verteilt wird“, teilt der Konzern mit. Die bald verfügbare Ware sollte primär für die Patienten verwendet werden, die bereits die erste Impfdosis erhalten haben und den Schutz so komplettieren können. Eine zweite Impfdosis sollte im Abstand von zwei bis sechs Monaten nach der ersten verabreicht werden. „Der Arzt sollte sicherstellen, dass er jeden Patienten zweimalig impfen kann, bevor er bei weiteren Patienten mit der Impfung beginnt“, rät GSK.
Für das zweite Halbjahr sind zusätzlich größere Mengen der 10er-Packung geplant. GSK räumt ein, den hohen Bedarf in Deutschland derzeit noch nicht komplett abdecken zu können. „GSK arbeitet aber mit Hochdruck daran, die Verfügbarkeit des Impfstoffes gegen Gürtelrose zu verbessern.“ Der Konzern baut seine Produktions- und Verpackungskapazitäten in Europa und den USA langfristig aus. Dennoch werde trotz aller Bemühungen die 1er-Packung der Vakzine voraussichtlich erst Ende des Jahres verfügbar sein.
Shingrix ist zur Vorbeugung von Herpes Zoster und postzosterischer Neuralgie bei Erwachsenen ab dem 50. Geburtstag zugelassen. Zur Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen zu je 0,5 ml nötig. Der Totimpfstoff ist bei Patienten ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung der Kassen. Zur Risikogruppe, die bereits ab einem Alter von 50 Jahren zu Lasten der Kasse immunisiert werden kann, gehören Personen mit einer Grunderkrankung, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellt.
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