Seit dem 12. Juli erhalten Apotheken 1 Euro mehr pro Vial. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ (CoronaImpfV) wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bislang haben Apotheken je geliefertem Vial Corona-Impfstoff 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Rückwirkend zum 12. Juli erhöht sich das Honorar um 15 Prozent auf 7,58 Euro – es gibt also 1 Euro mehr pro Durchstechflasche. § 9 CoronaImpfV wurde entsprechend geändert. Laut BMG entstehen dem Bund dadurch Mehrausgaben in Höhe von rund 135.000 Euro je eine Million Impfdosen zuzüglich Umsatzsteuer.
Das gestaffelte Impfstoffhonorar für die Impfstofflieferung an die Betriebsärzt:innen wurde ebenfalls erhöht:
- 1 bis 100 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 7,58 Euro je Vial (statt 6,58 Euro)
- 101 bis 150 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 4,92 Euro je Vial (statt 4,28 Euro)
- ab 151 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 2,52 Euro je Vial (statt 2,19 Euro).
Zu wenig, findet die ABDA. Die Standesvertretung hatte bis zum 17. Mai Zeit, den tatsächlichen Aufwand an das BMG zu übermitteln. Und der wurde auf 18,08 Euro je Vial beziffert. Die Erhöhung des Impfstoffhonorars für die Apotheken sei laut ABDA ein Schritt in die richtige Richtung, der aber bei Weitem noch nicht ausreichend sei.
„Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist“, sagt Overwiening. „Jede Woche passen sich die Apotheken den Impfstofflieferungen, die sie erhalten, neu an und machen dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung. Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren – von der Bestellung über die Quotierung bis zur tatsächlichen Auslieferung, ist personalintensiv und zeitaufwendig. Aufgrund der kleinteiligen Versorgungsstruktur mit inhabergeführten Apotheken ist die Logistik dabei gleichzeitig besonders effizient und flexibel.“
Außerdem wurde die Absenkung der Großhandelsvergütung auf 7,45 Euro je Vial auf den 19. Juli verschoben. Warum? So soll sichergestellt werden, „dass der weiterhin anhaltende große Bedarf an Covid-19-Impfstoffen zulässig gedeckt werden kann.“ Ab dem 19. Juli werde eine Entspannung für den pharmazeutischen Großhandel erwartet, die eine Absenkung der Vergütung auf 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Durchstechflasche rechtfertige.
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