Mehr Geld für die Apotheken, Verschiebung der Honorarabsenkung für den Großhandel: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ vorgelegt. Apotheken sollen 7,58 Euro je Vial erhalten.
Derzeit erhalten Apotheken je geliefertem Vial Corona-Impfstoff 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das könnte sich ändern, denn der Referentenentwurf sieht eine Änderung in § 9 CoronaImpfV vor: Apotheken sollen je abgegebener Durchstechflasche eine Vergütung in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer bekommen.
Die ABDA hatte bis zum 17. Mai Zeit, den tatsächlichen Aufwand an das BMG zu übermitteln. Diesen hatte die Standesvertretung auf 18,08 Euro je Vial beziffert. Mit Erfolg – die Vergütung soll angehoben werden. „Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können ggf. anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.“
Die Apothekenvergütung für die Impfstofflieferung an die Betriebsärzt:innen soll ebenfalls angepasst werden. Der Referentenentwurf sieht auch für die gestaffelte Vergütung eine Erhöhung um 15 Prozent vor.
- 1 bis 100 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 7,58 Euro je Vial (statt 6,58 Euro)
- 101 bis 150 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 4,92 Euro je Vial (statt 4,28 Euro)
- ab 151 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 2,52 Euro je Vial (statt 2,19 Euro).
Die Verordnung soll zum 12. Juli in Kraft treten.
Außerdem soll die Absenkung der Großhandelsvergütung verschoben werden. Gemäß CoronaImpfV liegt das Großhandelshonorar vom 31. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 für jede an die Apotheke abgegebene Durchstechflasche bei 8,60 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem 1. Juli 2021 sollte die Vergütung auf 7,45 Euro pro Vial zuzüglich Umsatzsteuer gesenkt werden. Der Referentenentwurf sieht eine Verschiebung der Kürzung auf 7,45 Euro auf den 19. Juli vor. Der Passus soll rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. So könne die Vergütung von 8,60 Euro zuzüglich Umsatzsteuer auch über den 30. Juni hinaus gewährt werden.
Warum soll die Kürzung verschoben werden? So soll sichergestellt werden, „dass der weiterhin anhaltende große Bedarf an Covid-19-Impfstoffen zulässig gedeckt werden kann.“ Ab dem 19. Juli werde eine Entspannung für den pharmazeutischen Großhandel erwartet, die eine Absenkung der Vergütung auf 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Durchstechflasche rechtfertige.
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