Impfstoffhonorar: Auch 1 Euro mehr ist nicht kostendeckend
Das Impfstoffhonorar soll um 15 Prozent angehoben werden, das entspricht einem Euro mehr je Vial für Apotheken. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings ist die Vergütung auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ vorgelegt. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Impfstoffhonorars ab dem 19. Juli von 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial auf 7,58 Euro pro Durchstechflasche, die an die Praxen geliefert wird.
Zu wenig, findet die ABDA. Die Standesvertretung hatte bis zum 17. Mai Zeit, den tatsächlichen Aufwand an das BMG zu übermitteln. Und der wurde auf 18,08 Euro je Vial beziffert. Die Erhöhung des Impfstoffhonorars für die Apotheken sei laut ABDA ein Schritt in die richtige Richtung, der aber bei Weitem noch nicht ausreichend sei.
„Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist”, sagt Overwiening. „Jede Woche passen sich die Apotheken den Impfstofflieferungen, die sie erhalten, neu an und machen dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung. Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren – von der Bestellung über die Quotierung bis zur tatsächlichen Auslieferung, ist personalintensiv und zeitaufwendig. Aufgrund der kleinteiligen Versorgungsstruktur mit inhabergeführten Apotheken ist die Logistik dabei gleichzeitig besonders effizient und flexibel.“
Die Apothekenvergütung für die Impfstofflieferung an die Betriebsärzt:innen soll ebenfalls angepasst werden. Der Referentenentwurf sieht auch für die gestaffelte Vergütung eine Erhöhung um 15 Prozent vor.
- 1 bis 100 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 7,58 Euro je Vial (statt 6,58 Euro)
- 101 bis 150 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 4,92 Euro je Vial (statt 4,28 Euro)
- ab 151 Durchstechflaschen innerhalb eines Kalendermonats je Betriebsärzt:in: 2,52 Euro je Vial (statt 2,19 Euro).
Aus Sicht des BMG ist die Erhöhung um 15 Prozent ausreichend, „um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zu gewährleisten.“ Dank der Honoraranpassung könnten gegebenenfalls anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden, heißt es.
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