Die E-Rezept-Pflicht greift auch für Rezepturen. Diese können unter anderem per Freitext verordnet werden. Doch beim Abrufen von Rezeptur-E-Rezepten kommt es mitunter zu Anzeigefehlern, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) informiert. Apotheken werden um Mithilfe gebeten.
Das E-Rezept stellt Apotheken weiterhin vor Herausforderungen, beispielsweise wenn die Verordnung von der Praxis falsch ausgestellt ist. Doch auch falsche Anzeigen in der Apothekensoftware machen den Kolleg:innen zu schaffen. Denn wird dort ein anderes Arzneimittel angezeigt als verordnet ist, drohen Falschabgaben. Zu Anzeigefehlern kommt es offenbar auch beim Rezeptur-E-Rezept, wie der DAV informiert. So sei berichtet worden, dass Rezepte über Rezepturen beim Abrufen in einigen Fällen nicht korrekt dargestellt werden. Konkret werde bei Rezeptur-E-Rezepten im Apothekenverwaltungssystem mitunter nicht die gesamte Verordnung angezeigt. Dies sorgt in den Apotheken für Probleme, und zwar bereits vor Beginn der Herstellung.
Der DAV bittet die Apotheken beziehungsweise die Landesapothekerverbände um Mithilfe, um das Problem weiter zu konkretisieren und einzugrenzen. Dafür sollen die jeweiligen Fehler möglichst detailliert beschrieben und mit Fotos/Screenshots dokumentiert werden. Gegebenenfalls soll auch der Verordnungsdatensatz übermittelt und angegeben werden, welches Praxis- und Apothekenverwaltungssystems genutzt wurde. Mitgliedsapotheken können die entsprechenden Angaben zunächst an ihren LAV übermitteln, der dies dann wiederum an den DAV weitergibt. „Für eine kurzfristige Rückmeldung der Landesapothekenverbände über die üblichen, bekannten Kanäle wäre der DAV dankbar.“
Übrigens: Wird ein Rezeptur-E-Rezept zwar korrekt angezeigt, ist aber fehlerhaft, kann geheilt werden. Dafür kommen unter anderem die Schlüssel 2, 3, 9 und 11 ins Spiel. Ist die Änderung von keinem der Schlüssel von 1 bis 11 abgedeckt, kann Schlüssel 12 als Freitextdoku Anwendung finden.
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