Nur jede/r Zweite hat Tarifbindung
Tarif – ja oder nein? „Wenn dein Arbeitgeber nach Tarif zahlt, sichert dir das viele Vorteile im Job“, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Doch hierzulande besteht in Sachen Tarifbeschäftigung Nachholbedarf. Denn nur jede/r Zweite hat Tarifbindung.
Wer mit Tarifvertrag arbeitet, hat im Vergleich zu anderen Angestellten oftmals Vorteile in Sachen Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Problem: Nicht jede/r ist tarifbeschäftigt. Im Gegenteil. Hierzulande arbeitet im Schnitt nur jede/r zweite Angestellte mit Tarifbindung, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Während der Anteil je nach Branche zwischen 11 Prozent und 100 Prozent variiert, dürfen sich im Gesundheitswesen 52 Prozent über Tarifbindung freuen.
Dabei gibt es jedoch Unterschiede nach Bundesland. Demnach sind in Berlin und Sachsen nur 43 Prozent tarifbeschäftigt, in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Saarland dagegen jeweils über die Hälfte aller Angestellten. Am höchsten ist der Anteil der Tarifbindung im Stadtstaat Bremen (56 Prozent).
EU-weit wird allerdings ein deutlich höherer Wert angestrebt. „In Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Erwerbstätigen Tarifverträge gelten, müssen die Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Sozialpartner Aktionspläne erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen“, heißt es zu einem Beschluss des Europäischen Parlaments aus dem Herbst 2022. Bisher belegt Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt im europäischen Vergleich in Sachen Tarifbindung nur den 18. Platz und landet deutlich hinter Nachbarländern wie Frankreich (100 Prozent), Österreich (94 Prozent) oder Belgien (89 Prozent).
Tarifbindung: Was gilt?
Zur Erinnerung: Tarifbindung bedeutet, dass für Angestellte und Arbeitgebende der jeweils ausgehandelte Tarifvertrag für ihren Berufszweig gilt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Seiten Mitglied in der jeweiligen Interessenvertretung sind. Für Apothekenmitarbeitende ist dies die Apothekengewerkschaft Adexa, für Chef:innen der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (Bundesrahmentarifvertrag), die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (Rahmentarifvertrag Kammerbezirk Nordrhein) oder der Sächsische Apothekerverband e. V. (Rahmentarifvertrag in Sachsen). Laut dem PTA-Gehaltsreport sind jedoch nur rund 10 Prozent der Kolleg:innen Adexa-Mitglieder.
Doch Achtung, auch wenn Tarifbindung besteht, können sich Chef:innen entscheiden, aus dem Tarifvertrag auszusteigen. Die Rede ist von der sogenannten Tarifflucht. Was dabei gilt, erfährst du hier.
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