Mehr Lohn, Sonderzahlungen und kürzere Arbeitszeiten sind nur einige Vorteile, die Arbeitnehmer mit Tarif genießen. Das Beispiel Bremen zeigt, dass Angestellte in nicht-tarifgebundenen Unternehmen im Durchschnitt mehr als 23 Prozent weniger verdienen als Kollegen mit Tarifbindung.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie den Stand und die Entwicklung der Tarifbindung in Bremen und ihre Auswirkung auf die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten untersucht. Thorsten Schulten, Andreas Friemer, Irene Dingeldey und Malte Lübkerin haben außerdem Vergleiche zu anderen Bundesländern angestellt.
Fest steht: Wer nach Tarif bezahlt wird, verdient deutlich besser. Die Tarif-Gap in Bremen liegt mit 10,5 Prozent in der Größenordnung, die auch verschiedene westdeutsche Bundesländer aufweisen. In den neuen Bundesländern ist die Kluft allerdings deutlicher ausgeprägt. In puncto Tarifbindung gibt es regionale Unterschiede – in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegt die Quote der Beschäftigten mit Tarif bei 60 Prozent, in Sachsen sind es hingegen nur 40 Prozent. Apothekenmitarbeiter gehören nicht dazu, denn in Sachsen gibt es seit Langem keinen Tarifvertrag, die Parteien befinden sich aber in Verhandlungen. In den letzten Jahrzehnten ist die Tarifbindung insgesamt rückläufig. Negatives Beispiel ist Bremen: Von 2008 bis 2018 hat sich der Anteil tarifgebundener Betriebe von 39 Prozent auf nur noch 17 Prozent mehr als halbiert. Dennoch arbeiten 55 Prozent aller Bremer Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung.
Rückgang der Tarifbindung: Was sind die Folgen?
Weniger Lohn
In Bremen verdienen Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Unternehmen im Durchschnitt mehr als 23 Prozent weniger als in Unternehmen mit Tarifvertrag. Bereinigt um bestehende Strukturunterschiede wie Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit bleibt immer noch eine Tarif-Gap von 10,5 Prozent. Der Unterschied bei sonst gleichen Bedingungen ist allein auf einen Tarifvertrag zurückzuführen.
Schlechtere Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Tarifvertrag haben nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei den Arbeitsbedingungen das Nachsehen. Hierbei stehen längere Arbeitszeiten und seltenere zusätzliche Gratifikationen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf der Negativliste. Auch in Zeiten der Corona-Krise zeigt sich ein Nachteil – Angestellte mit Tarifbindung erhalten häufiger eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.
Tarifbindung in Apotheken besteht, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied ihrer zugehörigen Tariforganisation sind; sprich Apothekenmitarbeiter in der Adexa und Chefs im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) oder der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) sind.
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