Nicht einmal jeder Zweite bekommt Urlaubsgeld
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Für viele Beschäftigte steht in den nächsten Wochen Erholung auf dem Plan. Dabei ist der Wunsch nach einer Finanzspritze von dem/der Chef:in groß. Doch nicht einmal jede/r Zweite erhält Urlaubsgeld, zeigen aktuelle Zahlen.
44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld, wie eine Online-Befragung von Lohnspiegel.de im Auftrag des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt – zwei Prozent weniger als im Vorjahr. Dafür wurden die Angaben von mehr als 67.000 Beschäftigten ausgewertet.
Die Tarifbindung ist weiterhin der entscheidende Faktor bei der Frage, ob das finanzielle Extra gezahlt wird oder nicht. Denn ein gesetzlicher Anspruch besteht anders als beim Urlaubsentgelt nicht. Gilt im Betrieb keine Tarifbindung, dürfen sich nur 36 Prozent über Urlaubsgeld freuen. Unter den Tarifbeschäftigten ist der Anteil dagegen doppelt so hoch (72 Prozent), auch wenn hier ebenfalls ein Rückgang um zwei Prozentpunkte zu beobachten ist.
In den Apotheken zeigt sich mitunter ein anderes Bild. Denn obwohl rund drei von vier PTA laut einer aposcope-Befragung tarifgebunden sind, erhält nur jede/r fünfte Kolleg:in Urlaubsgeld. Hinzukommt, dass dieses laut Bundesrahmentarifvertrag auch von der Jahressonderzahlung abgezogen werden darf. Grundlage ist § 18 Abschnitt 2.
Gender Pay Gap auch beim Urlaubsgeld?
Dass zwischen Frauen und Männern weiterhin eine Gehaltslücke besteht, ist bekannt – selbst bei gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit verdienen weibliche Angestellte im Schnitt sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Da wundert es nicht, dass sich diese Geschlechtsunterschiede auch beim Urlaubsgeld bemerkbar machen. Während bei den Männern rund die Hälfte profitiert, sind es bei den Frauen nur 39 Prozent.
Unterschiede ergeben sich zudem nach Arbeitsort. Denn in Westdeutschland erhalten 13 Prozent mehr Beschäftigte Urlaubsgeld als im Osten des Landes – 46 vs. 33 Prozent. Angestellte in kleineren Betrieben gehen zudem häufiger leer aus.
Chef:in entscheidet über Höhe
Da es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, entscheidet der/die Chef:in nicht nur darüber, ob es die Finanzspritze gibt, sondern auch über die Höhe. Dabei kann beispielsweise entweder ein pauschaler Betrag ausgezahlt werden oder das jeweilige Tarifgehalt als Anhaltspunkt dienen. „Überall dort, wo vergleichsweise hohe Tariflöhne gezahlt werden, fällt auch das Urlaubsgeld deutlich üppiger aus“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Professor Dr. Thorsten Schulten.
Wie hoch genau das finanzielle Extra ausfällt, unterscheidet sich laut der Auswertung sowohl nach Branche – die Spanne liegt zwischen 186 Euro für Beschäftigte in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und 2.820 Euro für Angestellte der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Tarifbezirk Westfalen-Lippe – als auch nach den jeweiligen Regelungen im Tarifvertrag.
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