Nach relativ entspannten Sommerwochen gehen die Corona-Zahlen wieder hoch. Die Politik appelliert an die Bürger:innen, sich auch als Schutz für alle impfen zu lassen – und macht klar: Ohne Impfung wird es schwieriger.
Es heißt so wie ein recht alter Mobilfunkstandard. Doch jetzt wird das Kürzel „3G“ für Millionen Bürger:innen zur aktuellen Formel für den Corona-Alltag im Herbst: Geimpft, genesen, getestet bedeuten diese drei „G“. Sie zeigen, dass man ein vermindertes Risiko hat, das Virus weiter zu verbreiten – zu belegen per Nachweis auf dem Handy oder auf Papier. Angesichts der steigenden Infektionszahlen soll dies vor allem in Innenräumen auf breiterer Front zur Pflicht werden, wie Bund und Länder beschlossen haben. Echten Aufwand bringt das nur für Nicht-Geimpfte. Denn um zu einem „G“ zu werden, brauchen sie mehr Tests. Und die sind bald auch nicht mehr gratis zu haben.
Wo gilt künftig nur noch Zutritt für „3G“?
Was in Fitnessstudios oder bei manchen Veranstaltungen schon gang und gäbe ist, wird als einheitliches Instrument noch einmal ausgeweitet: Ab spätestens 23. August soll für bestimmte Innenräume ein Zutritt nur noch mit frischem Test, Impf- oder Genesenennachweis möglich sein: bei Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen, beim Friseur, für Sporthallen und Hotelübernachtungen. Ebenso in der Innengastronomie, bei Kulturveranstaltungen oder eben generell im Fitnessstudio. Schon seit 1. August greift „3G“ auch für Urlaubsheimkehrer:innen: Bei Einreise nach Deutschland müssen alle ab zwölf Jahren so einen Nachweis haben.
„3G“: Welche Ausnahmen gibt es?
Befreit von der „3G“-Pflicht für Innenräume sind Kinder „bis zum 6. Lebensjahr“ – und auch ältere Schülerinnen und Schüler, die nach bisherigen Plänen ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden sollen. Sie könnten den Schülerausweis als Nachweis nutzen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für Bayern. Die konkrete Ausgestaltung liegt wie immer bei den Ländern. Laut Beschluss kann die „3G“-Regel auch ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis „stabil“ unter 35 liegt oder ein anderes Warnsystem eines Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen anzeigt.
Wer muss bald für Schnelltests bezahlen?
Ab 11. Oktober kann nicht mehr jede/r einfach ohne Portemonnaie zur Teststelle gehen. Dabei soll es der Vorlauf von acht Wochen noch ermöglichen, sich bis dahin gratis vollständig impfen zu lassen. Kostenfrei bleiben sollen Schnelltests dann noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können – wohl nachzuweisen per Attest. Und für jene, für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie für Unter-18-Jährige und Schwangere. Gratis bleiben sollen Besuchertests direkt in Pflegeheimen. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass Beschäftigte sich auch in Firmen kostenlos testen lassen können. Zu Details der Neuregelungen ist auch eine neue Test-Verordnung geplant.
Und was werden Corona-Tests kosten?
Wie viel für Tests samt Bescheinigung zu zahlen sein wird, ist noch unklar. Das werde sich auf dem Markt entscheiden, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium. Zu kalkulieren sei mit Kosten für Material, Räume und Personal, hieß es von seiten der Apotheken, die auch Tests machen. Test-Anbieter bekommen pro Schnelltest derzeit 11,50 Euro als Vergütung, für einen genaueren PCR-Test gibt es laut Ministerium etwa 43 Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Selbstzahler:innen sind sie aber oft teurer – umso mehr, je schneller das Labor-Ergebnis kommt. Für den „3G“-Zugang sind maximal 24 Stunden alte Schnelltests oder bis zu 48 Stunden alte PCR-Tests möglich.
Wird aus „3G“ bald schon „2G“?
Die Bundesregierung will vorerst auf das „3G“-Prinzip setzen, wie es mit den Ländern vereinbart wurde. Allerdings muss es sich jetzt auch als wirksames Schutzinstrument beweisen. „Wir müssen versuchen, mit leichten Maßnahmen zu reagieren, um so ganz dramatische Maßnahmen möglichst zu verhindern“, formulierte es Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Klappt das nicht und die Zahlen steigen immer schneller, ergäbe sich also eine neue Situation. Privatanbieter können ohnehin schon jetzt für ihre Innenräume das „2G“-Prinzip festlegen: also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete.
Wird es nochmal einen Lockdown geben?
Auch wenn schon wegen möglicher neuer Virus-Mutationen niemand politische Garantien abgeben mag: Komplettschließungen und pauschale Kontaktbeschränkungen für alle wie beim Stillstand im vergangenen Herbst und Winter sollen erklärtermaßen vermieden werden – denn nun sind Millionen Bürger:innen geimpft. Einen Lockdown werde es so nicht mehr geben, „auf keinen Fall für zweifach Geimpfte“, sagte Söder. Merkel erklärte: „Solange der Impfstoff wirkt, können wir nicht einfach sagen: Ein Geimpfter darf nicht sozusagen seine Rechte als Bürger ausüben“. Sie stellte zugleich klar: „Wir werden nicht zulassen – das bleibt das Gleiche –, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird.“
Was ist mit zusätzlichen Corona-Kriterien?
Seit Wochen wird darüber debattiert, weitere Indikatoren verbindlich mit zu verankern, wenn es um Auslöse-Schwellen für Beschränkungen oder Lockerungen geht. Denn die Inzidenz mit den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen in sieben Tagen schlägt wegen der Impfungen nicht mehr so klar und direkt auf die Zahl schwerer Corona-Fälle in den Intensivstationen durch. Es gibt dazu auch weitere Daten: etwa die Impfquote, die Zahl der Krankenhauseinweisungen, Aufschlüsselungen nach Alter. Die Bund-Länder-Runde fand dazu aber noch keine passende „Glücksformel“, wie Söder sagte. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies jedoch auf „Corona-Ampeln“ mit mehreren Faktoren in einigen Ländern. „Wir fangen da nicht bei null an.“
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