Die Regierungsschef:innen der Länder und die Kanzlerin haben am Dienstag ein Ende der kostenlosen Bürgertests für alle beschlossen. Offen ist die künftige Preisgestaltung der kostenpflichtigen Bürgertests. Was sagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu?
Geimpft, genesen, getestet, lautet die 3G-Regel – ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, die im Rahmen der schulischen Testkonzepte regelmäßig getestet werden. Spätestens ab dem 23. August gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, wenn sie Veranstaltungen in Innenräumen oder körpernahe Dienstleistungen wahrnehmen sowie Zugang zur Innengastronomie erlangen wollen. Dabei obliegt es den Ländern, die 3G-Regel ganz oder teilweise auzusetzen, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Ab dem 11. Oktober soll es aber keine kostenlosen Bürgertestungen für alle mehr geben. So sollen sich nur noch diejenigen weiterhin kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen können, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (wie Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).
„Letztlich betrifft die Kostenpflicht also nur diejenigen Personen, die aus persönlichen Gründen nicht geimpft werden wollen und auch (noch) nicht genesen sind“, teilt ein Sprecher aus dem BMG mit. „Zur Umsetzung des gestrigen Beschlusses wird die Testverordnung nun angepasst“, heißt es weiter. Zu Details könne im Moment noch nicht konkret Stellung genommen werden. Es heißt also abwarten.
Mit welchen Kosten müssen nicht-geimpfte Bürger:innen ab Oktober rechnen? Bislang ist nur von einem „angemessenen Preis“ für die kostenpflichtigen Bürgertests die Rede. „Die aktuelle Fassung der Testverordnung enthält Vergütungsregeln für die Kostenübernahme. Demnach werden für Schnelltests derzeit 11,50 Euro erstattet, für PCR-Tests 43,56 Euro. Die Höhe der Kosten für die kostenpflichtigen Tests ab dem 11. Oktober 2021 ist derzeit nicht konkretisierbar. Die bisherigen Vergütungshöhen können jedoch als Basis für Schätzungen herangezogen werden.“
In der Tagesschau hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits am Dienstag versichert, dass die Tests unter 20 Euro kosten werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Forderung: Geld in Apotheken statt versicherungsfremde Leistungen investieren
Geht es nach den Krankenkassen, sollen versicherungsfremde Leistungen vollständig aus der Finanzverantwortung der GKV gestrichen werden. Unterstützung kommt von der …
„Apotheken dürfen sich nicht unter Wert verkaufen“
Mit der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Apothekenreform werden Apotheken zu reinen Abgabestellen degradiert, so die Befürchtung zahlreicher Kolleg:innen. …
Maßnahmen gegen Lieferengpässe: HAV schreibt an Lauterbach
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) ist seit rund einem Jahr in Kraft. Doch noch immer sind hunderte Präparate auf der …