Der neue Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober ist beschlossen. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach sind wir für Herbst und Winter gut gewappnet. Dennoch ist bei vielen die Sorge vor einer Corona-Infektion groß. Und schon jetzt sorgt Corona bei einem Drittel der Apotheken für Personalausfälle. Dürfen PTA zu Hause bleiben, wenn die Kolleg:innen husten?
Corona ist noch nicht vorbei. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch. Kein Wunder, dass auch Apothekenangestellte betroffen sind. Die Folge: Personalausfälle aufgrund von Isolation. Die Kolleg:innen geben an, dass im Durchschnitt ein/e Kolleg:in ausfällt – 13 Prozent der befragten Apotheker:innen und PTA müssen sogar auf zwei Teammitglieder verzichten.
Wer nicht ausfallen und sich vor einer Infektion schützen will, weil die Kolleg:innen husten, würde wohl am liebsten zu Hause bleiben. Aber ist das erlaubt? Die Bundesregierung liefert die Antwort.
„Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht“, stellt die Bundesregierung klar. „Für das Eingreifen eines Leistungsverweigerungsrechts wäre es erforderlich, dass ihm die Erbringung seiner Arbeitsleistung unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB).“
Eine Unzumutbarkeit sei beispielsweise dann gegeben, wenn die Arbeit für den/die Betroffene:n eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. Wenn aber die Kolleg:innen bloß husten, und zwar ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht oder Anhaltspunkte für eine Gefahr, wird dies dafür wohl nicht ausreichen.
Wer jedoch Kolleg:innen durch vorsätzliches Anhusten einem Infektionsrisiko aussetzt, geht zu weit. Warum das trotzdem nicht automatisch eine fristlose Kündigung nach sich zieht, zeigt ein Urteil vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Abnehmen ist Lifestyle: Keine Erstattung für Wegovy
Adipositas ist eine chronische Krankheit. Das hat auch der Bundestag im Jahr 2020 so klassifiziert. Aber nur weil es sich …
Pflegekräfte sollen Arzneimittel verschreiben können
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will noch vor dem Sommer zahlreiche Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Nach den Plänen des Ministers …
Cannabis-Legalisierung birgt Retax-Risiko
Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz passieren lassen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen und somit das Gesetz ausgebremst. Jetzt kann nur …