Kinderkrankengeld ohne Attest: Schluss mit AU für Eltern?
Müssen Angestellte von der Arbeit fernbleiben und sich um den kranken Nachwuchs kümmern, erhalten sie für bis zu 15 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld – vorausgesetzt, es wird ein entsprechendes Attest vorgelegt, das von der Kinderarztpraxis ausgestellt werden kann. Doch mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für Eltern kranker Kinder soll Schluss sein.
Seit Ende letzten Jahres können sich Mütter und Väter, deren Kinder erkrankt sind, telefonisch krankschreiben lassen, um für den Nachwuchs da zu sein. Es genügt ein Anruf in der behandelnden Kinderarztpraxis, die das jeweilige Attest für maximal fünf Tage ausstellen kann. Der Nachwuchs darf jedoch lediglich leichte Symptome zeigen. Doch geht es nach dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ), soll mit der AU für Eltern kranker Kinder bald Schluss sein.
Kind krank: AU für Eltern soll gestrichen werden
„Es ist ein unnötiger Einsatz von pädiatrischen Ressourcen, eine harmlose Krankheit bescheinigen zu müssen“, heißt es vom BVJK. Denn diese könnten Eltern in der Regel auch ohne ärztlichen Rat in den Griff bekommen
Doch damit nicht genug. So ist die Vorlage einer AU für Eltern kranker Kinder bisher Pflicht, um Anspruch auf Kinderkrankengeld zu erhalten. In § 45 Sozialgesetzbuch V ist dazu Folgendes geregelt: „Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.“
Die behandelnden Kinderärzt:innen seien jedoch nicht die richtige Anlaufstelle, um zu entscheiden, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Denn sie können „schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte“, heißt es von BVJK-Präsident Michael Hubmann. Daher sollte die AU für Eltern kranker Kinder gestrichen werden. Auch Atteste, mit denen wieder genesenen Kindern eine Rückkehr in die Kita oder Schule ermöglicht wird, sollten laut BVJK wegfallen.
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