Keine Genesenenzertifikate über DAV-Portal?
Apotheken dürfen zwar Genesenenzertifikate ausstellen, möglich ist das aber über das DAV-Portal voraussichtlich nicht, wie die ABDA informiert.
Ab Ende Juni sollen Genesene ihren Status in der Corona-Warn-App und der CovPass-App als digitalen Impfnachweis hinterlegen können. „Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich zukünftig in der CovPass-App und auch Corona-Warn-App in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat beziehungsweise Genesenenzertifikat hinterlegen lassen“, erklärt ein Sprecher aus dem BMG.
Apotheken konnten aber bislang ohnehin keine Covid-19-Zertifikate ausstellen, weil laut ABDA das Robert-Koch-Institut (RKI) erst die technischen Voraussetzungen schaffen müsse.
Jetzt erteilt die ABDA den Apotheken eine Absage: „Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktion voraussichtlich nicht ermöglichen. Ob und wie Apotheken solche Zertifikate ausstellen können, ist noch nicht absehbar.“
Die Ausstellung eines Genesenenzertifikats wird gemäß § 12 Coronavirus-Testverordnung (TestV) mit 6 Euro vergütet.
„Die Vergütung der nach 22 Absatz 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zur Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten berechtigten Personen beträgt je Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats 6 Euro. Die Vergütung wird um 4 Euro gemindert, wenn die Ausstellung unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden.“
Anspruch auf Genesenenzertifikate besteht bei Vorliegen eines Nachweises einer vorherigen Corona-Infektion in schriftlicher oder digitaler Form, wenn der Test per Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
PTA ist kein Engpassberuf mehr
PTA werden vielerorts händeringend gesucht. Doch offiziell ist PTA kein Engpassberuf mehr, wie die Fachkräftemangelanalyse der Bundesagentur für Arbeit für …
Belieferungsfrist: Keine Retax bei 28 plus 3 Tagen
Eine Überschreitung der 28-Tage-Frist nehmen die Kassen zum Anlass für eine Retax. Doch nicht immer ist diese berechtigt, denn entscheidend …
Antibiotikasäfte für Kinder: Kein genereller Versorgungsmangel mehr
Vor mehr als zwei Jahren – genau im April 2023 – hat das Bundesgesundheitsministerium einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für …