Karneval 2021: 2G und Arbeitszeit
Heute beginnt die Karnevalssaison. Wegen Corona mussten die Jeck:innen und Närr:innen zuletzt auf das bunte Treiben verzichten. In diesem Jahr nimmt der Karneval wieder Fahrt auf, wenn auch verhalten. Vielerorts gelten 3G oder 2G und es stellt sich mal wieder die Frage nach der Arbeitszeit.
Heute schlägt das Herz der Karnevalist:innen höher, denn am 11.11. um 11 Uhr 11 wird die Karnevalssaison eröffnet. Auf dem Kölner Heumarkt wird der offizielle Sessionsbeginn von einem Glitterregen und etwa 15.000 Jeck:innen begleitet. Was wäre Karneval ohne Schunkeln? Wahrscheinlich nur halb so schön – darum gilt auf dem Heumarkt die 2G-Regel. Auf dem abgesperrten Areal hat also nur Zugang, wer zum einen eine Karte ergattert hat und geimpft oder genesen ist. Am Kölner Tanzbrunnen gilt 3G-Plus – geimpft, genesen oder mit PCR-Test.
Auch in den Apotheken in den Karnevalshochburgen herrscht wieder närrisches Treiben. Im vergangenen Jahr mussten die Teams wegen Corona eine Pause einlegen. Ob im Handverkauf Pappnase, Perücke, Kostüm oder Hütchen getragen werden, sollte im Team entschieden und Karnevalsmuffel nicht dazu gezwungen werden. Das Zünglein an der Waage hat letztendlich aber der/die Chef:in.
Echte Närr:innen, die live dabei sein wollen, müssen allerdings Urlaubstage opfern, denn die Faschingstage sind keine gesetzlichen Feiertage – auch nicht in den Karnevalshochburgen. Machen Chef:innen die Apotheke vorzeitig dicht oder öffnen erst gar nicht, besteht Annahmeverzug und den Mitarbeitenden muss das Gehalt gezahlt werden. Außerdem fallen keine Minusstunden an. Karnevalsprinzen oder -prinzessinnen darf allerdings auch kein Zwangsurlaub verordnet werden. Denn das widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz.
An einem närrischen Tag in der Apotheke darf auch ein Gläschen Sekt nicht fehlen, oder? An sich ist das kein Problem, denn ein prinzipielles Alkoholverbot wie es für Fernfahrer:innen oder Maschinenführer:innen gilt, gibt es für PTA nicht. Es sei denn, der/die Inhaber:in hat ein Alkoholverbot ausgesprochen. Ist ein Sekt erlaubt, sollten PTA nicht zu tief ins Glas schauen. Denn beschwipst oder gar betrunken sollte niemand im Handverkauf oder der Rezeptur stehen. Ist die Stimmung gar zu feuchtfröhlich, kann eine Abmahnung drohen.
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