Isotretinoin: Stolperfalle Dosierung
Die Dosierung ist bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Pflicht. Zulässig ist auch das Kürzel „Dj“. Und dennoch ist Vorsicht geboten, wenn die Abkürzung angegeben ist. Der Grund: Die Buchstabenkombi genügt nicht, wenn Isotretinoin verordnet ist.
Isotretinoin zählt zu den Retinoiden und in puncto Verordnung sind einige Dinge zu beachten und Stolperfallen zu überwinden. Zum einen gilt es zu klären, ob das Rezept für eine Frau – im gebährfähigen Alter oder nicht – oder einen Mann ausgestellt ist. Dann gilt es, die Rezeptgültigkeit zu checken – laut § 3b Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind Isotretinoin-Verordnungen (gilt auch für Acitretin und Alitretinoin) für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig. Und dann gibt es da noch die zulässigen Höchstmengen. Grundlage ist auch hier § 3b AMVV. Für oral anzuwendende Retinoide gilt für Frauen im gebärfähigen Alter eine Höchstmenge. Der Bedarf für 30 Tage darf nicht überschritten werden. So sollen regelmäßige Arztbesuche sichergestellt werden. Sind der Behandlungszeitraum oder die Dosierung nicht bekannt, sollte sicherheitshalber mit dem/der Ärzt:in Rücksprache gehalten werden.
Und was gilt in Sachen Dosierung? Fest steht: „Die Verschreibung muss enthalten: […] die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird“ – so steht es in § 2 Absatz 1 AMVV.
Somit könnte man schlussfolgern, dass der Hinweis auf das Vorliegen eines Medikationsplans ausreichend ist. Wäre da nicht § 3b AMVV, denn: Um in der Apotheke zu ermitteln, ob die Höchstmenge bei Frauen im gebährfähigen Alter überschritten wird oder nicht, ist es nötig, die genaue Dosierung zu kennen und auf der Verordnung zu ergänzen, wenn der/die Ärzt:in die exakte Dosierung nicht angegeben hat. „Nur die Angabe von ‚Dj‘ reicht bei Isotretinoin-Rezepten nicht aus“, schreibt das DeutscheApothekenPortal (DAP) in einem aktuellen Beitrag.
Isotretinoin ist das Stereoisomer von Tretinoin und wird lokal sowie oral zur Aknebehandlung eingesetzt. Der Arzneistoff verursacht eine Zerkleinerung der Talgdrüsen, deren verminderte Differenzierung sowie eine verminderte Talgproduktion. Isotretinoin führt zu einer Hyperkeratinisierung und Abschilferung der Keratinozyten. Die Sebozyten-Proliferation wird gemindert und damit auch die bakterielle Besiedlung mit dem Aknebakterium. Außerdem werden Isotretinoin entzündungshemmende Eigenschaften zugeschrieben. Mittel der ersten Wahl ist das Retinoid nicht, denn der Arzneistoff ist teratogen und in der Schwangerschaft kontraindiziert. Frauen im gebärfähigen Alter sollten nur mit Isotretinoin behandelt werden, wenn sie das Schwangerschaftsverhütungsprogramm befolgen.
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