Impfzertifikat nur noch für Selbstzahlende
Das digitale Impfzertifikat der Corona-Schutzimpfung muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Der Anspruch auf Vergütung bestand nur noch bis zum 30. Juni 2023.
Seit dem 1. Juli 2023 kann das Ausstellen von Impf- und Genesenenzertifikaten sowie das Nachtragen der Schutzimpfung nur noch für Selbstzahler:innen in der Apotheke angeboten werden. Die Kosten können nicht mehr abgerechnet werden.
Gemäß § 421 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Apotheken für die nachträgliche Erstellung eines Impfzertifikates ein Honorar in Höhe von 6 Euro – wird ein Nachtrag im gelben Impfpass vorgenommen, wird dies mit 2 Euro vergütet (§ 421 Absatz 4 SGB V). Doch der Leistungsanspruch sowie die EU-Verordnung 2021/953, die regelt, dass EU-Bürger:innen die Zertifikate kostenfrei erhalten sollen, war nur bis 30. Juni 2023 gültig.
Die Abrechnung muss spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats erfolgen.
Bereits seit dem 1. März 2023 besteht kein Anspruch mehr auf präventive Coronatests und somit auch nicht auf Test- und Genesenenzertifikate. Der Bund übernimmt die Kosten nicht mehr.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Bis Ende Mai: Engpass bei Epilepsie-Medikament
Produktion unterbrochen: Desitin meldet für Luminal Injektionslösung (Phenobarbital) einen Lieferengpass. Das Arzneimittel ist derzeit nicht verfügbar. Bis 25. Mai wird Luminal …
Versorgungsmangel: Acetylsalicylsäure i.v. aus Frankreich lieferbar
Die eingeschränkte Lieferfähigkeit von Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg aus Frankreich ist aufgehoben. Das Arzneimittel steht über mehrere Bestellwege zur …
Apotheken entlarven Rezeptfälschung
Zwei junge Männer versuchen mit gefälschten Rezepten an Medikamente heranzukommen. Apotheken-Mitarbeitende werden misstrauisch und rufen die Polizei. Zwei Verdächtige sitzen …











